Überfall

„Taffe“ Apothekerinnen befreien Geisel

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Berlin -

Ein Drogenjunkie hat eine Apotheke am Münchener Hauptbahnhof überfallen. Im Rausch nahm er eine Kundin als Geisel und verlangte Betäubungsmittel. Zwei Apothekenmitarbeiterinnen beruhigten ihn; er ließ die Frau frei. Das Amtsgericht München verurteilte ihn am Montag zu mehr als zwei Jahren Haft. 

Im vergangenen Juni kam der 41-Jährige in die Apotheke und zerrte eine Kundin zu sich. „Ich brauche Medikamente“, schrie er und verlangte Betäubungsmittel und Ersatzstoffe von den beiden anwesenden Apothekenmitarbeiterinnen.

Der Mann war im Vollrausch; er hatte unter anderem „Badesalz“ genommen, eine Droge mit der psychoaktiven Substanz Mephedron. Er drohte: „Ich habe eine Pistole und werde schießen.“ Dabei griff er in seine Jackentasche, als hätte er dort eine Waffe versteckt.

Die Mitarbeiterinnen begannen, beruhigend auf ihn einzureden. Doch als eine Touristengruppe die Apotheke betrat, versuchte er, eine der Frauen als zweite Geisel zu nehmen. Den Angestellten war zu diesem Zeitpunkt klar geworden, dass der Mann gar keine Pistole hatte: Eine der beiden Apothekerinnen stellte sich zwischen ihn und die Touristin, die unverletzt auf die Straße fliehen konnte. Die kurz darauf eintreffende Polizei befreite die erste Geisel, nahm den Täter fest und brachte ihn in ein Krankenhaus.

In der Verhandlung lobte die Staatsanwältin den Mut der Apothekerinnen: Die „taffen Frauen“ hätten „heldenhaft“ eine Geiselnahme verhindert. Der Mann gestand die Tat vor dem Amtsgericht und entschuldigte sich; er habe im Drogenrausch die Kontrolle verloren.

Ein Sachverständiger hat dem Drogenabhängigen verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Daher musste sich der 41-Jährige nicht wegen versuchter räuberischer Erpressung oder Geiselnahme zu verantworten, sondern lediglich wegen vorsätzlichen Vollrausches.

Die Staatsanwältin forderte dafür drei Jahre Haft, die Verteidigung plädierte für ein Jahr und acht Monate. Richter Marco Peißig verurteilte ihn zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnisstrafe sowie zu einem Drogenentzug.

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