Sterbebegleitung

Recht auf würdiges Sterben

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Medizinerverbände und Pflegeexperten haben sich dafür ausgesprochen, die Sterbebegleitung als ein Menschenrecht einzustufen. „Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen“, erklärte die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ bei Vorlage von Empfehlungen für eine nationale Strategie.

Knapp ein Jahr nach Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes sei es nun dringend geboten, eine hochwertige Versorgung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, weiteren Wohnformen und der häuslichen Umgebung auch finanziell abzusichern. Ziel sei, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens eine solche Hospiz- und Palliativversorgung und Begleitung erhalte – unabhängig von Erkrankung, persönlicher Lebenssituation oder Aufenthaltsort.

In den Leitsätzen sprechen sich die Experten unter anderem dafür aus, die Selbstbestimmung am Lebensende zu stärken. Das Konzept der „Gesundheitlichen Vorausplanung“ (Advance Care Planning) sollte flächendeckend in allen Versorgungsbereichen etabliert werden. Hintergrund ist, dass es Fälle gibt, in denen auch eine Patientenverfügung, Vorsorge- oder Betreuungsverfügung nicht automatisch die Umsetzung des Patientenwillens sichert.

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