Apothekerverband kooperiert mit Polizei

Plakat soll Fälscher abschrecken

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Berlin -

Wer einen gefälschten Impfausweis nutzt, begeht eine Straftat – darauf macht das Landeskriminalamt (LKA) in Stuttgart
aufmerksam. Bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe sind möglich. Da in den Apotheken täglich gefälschte Impfnachweise vorgelegt werden, um an ein digitales Zertifikat zu kommen, wollen das LKA und der Landesapothekerverband mit Plakaten, die an den Eingängen der Apotheken angebracht werden, abschrecken. 

Neben den Plakaten, auf denen die einzelnen Straftatbestände aufgeführt sind, haben der Apothekerverband und das Landeskriminalamt eine Checkliste erstellt. Diese sollen den Apothekenteams helfen, die Impfdokumente auf ihre Echtheit zu prüfen. Die Checkliste ruft ausdrücklich dazu auf, bei einem Fälschungsverdacht die Polizei einzuschalten. „Wer einen gefälschten Impfausweis nutzt, begeht eine Straftat. Damit die geltenden Beschränkungen für Nichtgeimpfte zu umgehen, bringt andere Menschen in Gefahr. Das ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar“, sagte LKA-Präsident Andreas Stenger.

Apotheken bringen Betrugsversuche zur Anzeige

Die Apotheken nähmen die Aufgabe bei der Ausstellung digitaler Impfzertifikate und die Verantwortung sehr ernst, betont LAV-Präsidentin Tatjana Zambo. „Für Betrügerinnen und Betrüger haben wir da eine klare Botschaft: Die Apotheken bringen Betrugsversuche zur Anzeige.“ In Apotheken werde „mit wachen Augen jedes vorgelegte Impfdokument“ geprüft. Es sei sehr wichtig, dass der Gesetzgeber die Situation für die Apotheken geklärt habe und seit Ende November auch die Vorlage eines gefälschten Impfdokuments in der Apotheke als Straftat ausweise. „Auf dieser Basis können wir gemeinsam mit der Polizei den Betrügerinnen und Betrügern den Kampf ansagen“, so Zambo.

Bei einem Fälschungsverdacht sollen die Angestellten eine Kopie anfertigen, sich aber nicht selbst gefährden. Wenn potentielle Betrüger:innen aggressiv oder womöglich handgreiflich würden, gehe die Sicherheit des Apothekenpersonals vor. „Bringen Sie sich und Ihr Team nicht in Gefahr. Prägen Sie sich in diesem Fall Tätermerkmale ein und rufen Sie umgehend die Polizei“, betont Stenger.

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