Gewerbsmäßiger Betrug

Abrechnungsbetrug: Ärztin angeklagt

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Eine Allgemeinmedizinerin aus der Wetterau soll im großen Umfang bei der Abrechnung von Leistungen betrogen haben. Dadurch sei ein Schaden von etwa 369.000 Euro entstanden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit. Gegen die Ärztin wurde Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges in 14 Fällen und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 153 Fällen erhoben.

Die 54-Jährige soll zwischen 2010 und 2013 nicht vorgenommene Behandlungen abgerechnet und dafür unter anderem die Unterschriften ihrer Patienten gefälscht haben.

Der Fall war 2011 ins Rollen gekommen, nachdem die Kassenärztliche Vereinigung Hessen Unstimmigkeiten bei den Abrechnungen festgestellt und Anzeige erstattet hatte. Die Ermittler durchsuchten daraufhin die Praxisräume und die Wohnung der Ärztin und befragten rund 150 Patienten. Die Ermittlungen übernahm die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen“ bei der Generalstaatsanwalt.

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