Leipzig - Schwer kranken, sterbewilligen Patienten darf der Staat in extremen Ausnahmefällen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel für einen Suizid nicht verwehren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig heute entschieden. Das Persönlichkeitsrecht umfasse bei einem unheilbar kranken Menschen unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht zu entscheiden, wie und wann er aus dem Leben scheiden wolle.
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