Das Einsparpotenzial bei Homöopathie als Kassenleistung stand schon länger im Visier. Die Regierung will den Rotstift jetzt auch bei anthroposophischen Arzneimitteln ansetzen. Die Pläne werden von Weleda kritisiert. Dr. Monica Mennet-von Eiff, Co-Chief Pharma Officer, warnt: Diese Maßnahme ohne seriöse Evaluation sei „unverhältnismässig und weit weg von einer wissenschaftlich, ökonomisch fundierten Entscheidung“.
Im Rahmen der GKV-Finanzreform soll Anthroposophie als Kassenleistung gestrichen werden. Nur noch evidenzbasierte Leistungen sollten künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden, heißt es von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Für die Wirksamkeit homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen liege keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vor.
Weleda hält dagegen und betont, dass die Einsparungen durch die Kürzung nur minimal seien. „Das geplante GKV-Spargesetz geht zu weit. Zwar sind angesichts der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung strukturierte Einsparmaßnahmen grundsätzlich nachvollziehbar, die vorgesehenen Eingriffe bergen jedoch das Risiko, den Pharmastandort Deutschland generell zu schwächen, Investitionsunsicherheiten zu erhöhen und spezialisierte Arbeitsplätze zu gefährden.“
Weleda lehnt den Ausschluss anthroposophischer und homöopathischer Arzneimittel sowie entsprechender ärztlicher Leistungen ab. „Diese Maßnahme berücksichtigt aus unserer Sicht weder die Versorgungsrealität noch die Patientenpräferenzen und greift in eine seit Jahren etablierte Versorgungssystematik ein. Komplementärmedizin wird von einem relevanten Teil der Bevölkerung nachgefragt – ein pauschaler Ausschluss würde die Versorgung verschlechtern.“
Die Kürzung betreffe nur einen kleinen Teil der Ausgaben. „Sie bergen aber das Risiko, dass bewährte, niedrigschwellige Therapieoptionen wegfallen und durch kostenintensivere Behandlungen ersetzt werden. Was als Einsparung gedacht ist, kann in der Praxis zu einer Verlagerung von Kosten führen.“ Weleda plädiert für eine differenzierte, evidenzbasierte und verhältnismäßige Ausgestaltung gesundheitspolitischer Maßnahmen, die Versorgungsrealität, Therapievielfalt, Patientenbedarfe und regulatorische Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt.
Anthroposophische und homöopathische Arzneimittel seien europarechtlich reguliert, würden unter GMP-Bedingungen hergestellt und im Rahmen von Zulassungs- und Registrierungsverfahren qualitätsgesichert. „Der pauschale Verweis auf eine unzureichende Evidenz greift zu kurz und ist nicht korrekt, da er sowohl die methodischen Besonderheiten dieser Therapierichtungen als auch ein angemessenes Verständnis evidenzbasierter Medizin nicht berücksichtigt.“
Der Umsatz mit anthroposophischen Arzneimitteln in Apotheken stieg zuletzt leicht an. 2024 wurden laut Abda-Zahlen mit diesen rezeptfreien Medikamenten rund 102 Millionen Euro erwirtschaftet; 2022 waren es noch 96 Millionen Euro. Der Absatz blieb mit rund 9 Millionen abgegebenen Packungen dagegen stabil.