Änderung der AMVV

Melatonin 3 mg ist rezeptfrei

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Berlin -

Mit der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sind melatoninhaltige Arzneimittel in einer Dosierung von 3 mg je abgeteilter Arzneiform ohne Rezept erhältlich.

Melatoninhaltige Arzneimittel sind hierzulande verschreibungspflichtig und unter anderem zugelassen zur kurzfristigen Behandlung von Schlafstörungen bei Erwachsenen ab 55 Jahren – in Dosierungen zu 2 mg retard – oder für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zwei und 18 Jahren, die unter einer Autismus-Spektrum-Störung (ASD) oder dem Smith-Magenis-Syndrom leiden und deren Schlafstörungen mit nicht-medikamentösen Schlafhygienemaßnahmen nur unzureichend behandelt werden konnten – als 5-mg-Retardtablette.

Mit der Änderung der AMVV können melatoninhaltige Arzneimittel zu 3 mg je abgeteilter Arzneiform und einer Packungsgröße bis 30 mg ohne Rezept in Verkehr gebracht werden, vorausgesetzt, die Präparate werden von Erwachsenen bei Jetlag angewendet.

Außerdem sind verschiedene Nahrungsergänzungsmittel mit Melatonin erhältlich, die das Einschlafen erleichtern und den Schlaf verbessern sollen. Die Produkte sind in Drogerien und Apotheken in verschiedenen Darreichungsformen wie Kapseln, Tropfen, Sprays oder Weichgummis erhältlich. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen keiner generellen Zulassungspflicht und laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind in der Regel bislang keine gesetzlichen Höchstmengen festgelegt – für die Sicherheit ist der Hersteller verantwortlich.

Melatonin wird auch als Schlafhormon bezeichnet und bei Dunkelheit von der Zirbeldrüse im Epithalamus ausgeschüttet. Das Hormon wird im Körper aus Serotonin produziert und steuert den Tag-Nacht-Rhythmus. Die Konzentration ist in der Mitte der Nacht am größten und nimmt bis in den Morgen und im Alter ab. Das Problem: Licht – vor allem Blue Light – kann die Melatoninfreisetzung verringern oder verzögern und somit den Tag-Nacht-Rhythmus durcheinanderbringen und Einschlafprobleme nach sich ziehen.

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