Abrechnungsdaten

ABDA: Apotheker vertrauen Rechenzentren

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Berlin -

Nach den Vorwürfen des Spiegels, Apotheker dealten mit Daten, verteidigt die ABDA die Rechenzentren. „Die Apothekenrechenzentren garantieren den abrechnenden Apotheken die korrekte Anwendung sämtlicher Datenschutzvorschriften“, sagte Fritz Becker, der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV). „Wir gehen deshalb davon aus, dass sich diese Unternehmen der Sensibilität bei der Verarbeitung von personenrelevanten Daten voll bewusst sind.“

Der Spiegel hatte der VSA und dem Marktforschungsunternehmen IMS Health vorgeworfen, Patientendaten nicht ausreichend zu anonymisieren. Pharmakonzerne könnten zurückverfolgen, welche Arzneimittel bestimmte Ärzte Patienten verordnet hätten, kritisierte das Nachrichtenmagazin.

Die ABDA betont, dass die Apotheken in Deutschland gesetzlich verpflichtet seien, Daten zur Rezeptabrechnung an die Krankenkassen zu liefern. Dies sei Grundlage für die Abrechnung von Leistungen und müsse elektronisch erfolgen. Auch die Verarbeitung anonymisierter Daten „zu anderen Zwecken“ habe der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel für Forschungszwecke oder als Grundlage für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Es dürften allerdings keinerlei Rückschlüsse auf Personen – Patienten, Apotheker oder Ärzte – möglich sein.

„Deutschlands Apotheker vertrauen darauf, dass die für sie tätigen Dienstleister alle Daten nach Recht und Gesetz verarbeiten“, sagte Becker, der früher selbst im Vorstand der VSA war. Am Schutz der Daten hätten die Apotheker ein genau so hohes Interesse wie die Patienten.

Rückendeckung erhält die VSA von der bayerischen Datenschutzaufsicht. Präsident Thomas Kranig erklärte: „Die gesetzlichen Voraussetzungen an die Anonymisierung sind erfüllt.“ Zuletzt habe es im Januar dieses Jahres einen ausführlichen Prüfbericht seiner Behörde gegeben – und da seien keine Mängel festgestellt worden.

In der Vergangenheit habe es dagegen durchaus Mängel gegeben: „Bei früheren Verfahren war nicht sichergestellt, dass die Daten anonymisiert das Rechenzentrum verlassen haben.“

Kritik kommt von den Kassen: Der Verband der Ersatzkassen (vdek) kritisierte den Verkauf von Rezeptdaten an die Pharmaindustrie oder entsprechende Marketingunternehmen. Aus Sicht der Kassen sollten die Daten ausschließlich zur Abrechnung und für gesetzlich eng definierte Zwecke genutzt werden. „Es kann nicht sein, dass sensible Patienten- und Arztdaten dazu verwendet werden, das Verschreibungsverhalten von Ärzten im Sinne der Pharmaindustrie zu beeinflussen. Der Gesetzgeber muss dringend handeln“, fordert der vdek.

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