Angebot ist Pflicht

Ab morgen: Corona-Tests für Apothekenteams

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Berlin -

Ab morgen gilt bundesweit eine Pflicht für Unternehmen, ihren Angestellten kostenlose Corona-Tests anzubieten. Auch Apothekerinhaber:innen müssen laut Novellierung der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ihren Mitarbeiter:innen dies ein- bis zweimal pro Woche ermöglichen. Gerade Betriebe mit vielen Beschäftigten stellt das vor eine Herausforderung, doch die Zustimmung ist groß.

„Zur Minderung des betrieblichen Sars-CoV-2-Infektionsrisikos hat der Arbeitgeber Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus Sars-CoV-2 anzubieten“, heißt es in der Verordnung, die am Donnerstag im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und am morgigen Dienstag in Kraft tritt. Ausdrücklich betont wird, dass die Mitarbeiter:innen nicht einfach auf das Angebot der kostenlosen Bürgertests verwiesen werden dürfen.

Beschäftigte, die „unter klimatischen Bedingungen in geschlossenen Räumen arbeiten, die eine Übertragung des Coronavirus Sars-CoV-2 begünstigen“, die „betriebsbedingt in häufig wechselnden Kontakt mit anderen Personen treten“ oder die „personennahe Dienstleistungen anbieten, bei denen direkter Körperkontakt zu anderen Personen nicht vermieden werden kann“, müssen sogar zweimal pro Woche die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen.

Mindestens Punkt 2 gilt also auch für Apothekenmitarbeiter:innen, die im Handverkauf tätig sind. Laut Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) gilt das Angebot auch für Mitarbeiter:innen, die in Teilzeit arbeiten. Auch Boten haben angesichts des wechselnden Kundenkontakts Anspruch auf zwei Tests pro Woche.

Allerdings gibt es – anders als in Sachsen und in Berlin – keine Pflicht, die Tests durchführen zu lassen: Die Wahrnehmung des Angebots ist den Beschäftigten vielmehr freigestellt. Nur für bestimmte Beschäftigtengruppen gibt es darüber hinaus Testverpflichtungen in bundes- oder landesrechtlichen Bestimmungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Die Bundesregierung empfiehlt jedoch, das neue Testangebot anzunehmen.

Laut AVWL kann die Apothekenleitung den Mitarbeiter:innen Laientests zur Verfügung stellen, damit diese sich selbst testen können. Alternativ können ein begleiteter Laientest angeboten werden oder ein professioneller Schnelltest, der durch geschultes Personal durchgeführt wird. Eingesetzt werden können alle Schnell- und Laientests, die in der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt sind. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Nachweise über die Beschaffung der Tests – oder Vereinbarungen mit Dritten, die die Tests durchführen – sind vier Wochen lang aufzubewahren.

Ort und Zeit der Testung sind den Betrieben freigestellt. So könnten die Beschäftigten den Test auch vor der Arbeit zu Hause durchführen, da eine Testung unter Aufsicht des Arbeitgebers nicht vorgesehen ist.

Laut Apothekerkammer sollten die Beschäftigten per Aushang oder E-Mail über das Angebot informiert werden. Folgende Angaben werden empfohlen:

  • Zusicherung, dass die Annahme des Angebots freiwillig ist und weder die Annahme noch die Ablehnung des Testangebots zu Nachteilen für die Beschäftigten führt.
  • Bestätigung, dass den Beschäftigten durch den Test keine Kosten entstehen.
  • Appell, die angebotenen Tests regelmäßig wahrzunehmen.
  • Art, Ort und Zeitpunkt der Durchführung
  • Bei Laientests: Hinweise zur bestimmungsgemäßen Anwendung.
  • Vorgehen im Falle positiver Testergebnisse

Bei den Apothekenteams kommt die neue Vorgabe gut an: Mehr als drei von vier Teilnehmern einer Umfrage von aposcope befürworten das verpflichtende Testangebot (77 Prozent). Während 92 Prozent der angestellten Approbierten und 84 Prozent der PTA die Sache positiv sehen, sind es 57 Prozent der Inhaber:innen. Allerdings bieten knapp zwei von drei Apotheken ihren Beschäftigten laut Umfrage bereits kostenlose Schnell- oder Laientests an (62 Prozent). An der Umfrage nahmen am 12. April insgesamt 302 Apotheker:innen und PTA teil.

 

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