Brief an die Fraktion

Union verspricht Skonti und Temperaturkontrolle

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Berlin -

Am vergangenen Freitag hat der Bundestag das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossen. In einem Schreiben an die Mitglieder der Unionsfraktion stellen Gesundheitssprecherin Simone Borchardt (CDU) und Berichterstatter Dr. Stephan Pilsinger (CSU) sowie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Albert Stegemann ihren Parteikollegen die wichtigsten Punkte des Reformpakets vor. Dabei wiederholen sie auch die in zwei Schritten geplante Anhebung des Fixums zum 1. Juli und zum 1. Januar – obwohl die entsprechende Verordnung wohl noch im Wirtschaftsministerium (BMWK) hängt.

„Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – und setzen den Koalitionsvertrag in weiteren wichtigen Punkten um“, leiten die Abgeordneten ein.

Allerdings gehen Borchardt, Pilsinger und Stegemann hierbei nicht nur auf die tatsächlich im Gesetz verabschiedeten Maßnahmen ein, sondern geben ihren Parteikollegen auch einen Ausblick auf die geplanten Verordnungen, die noch folgen sollen.

Bereits im Entwurf der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen ist unter anderem die Aufhebung des Skontoverbots vorgesehen. „Ökonomisch wichtig für die Apotheker ist die Aufhebung des Verbots von Skonti, wie wir es schon im Koalitionsvertrag festgelegt hatten. Die Regelung wird den Apotheken den Einkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erleichtern und die wirtschaftliche Stabilität nach dem restriktiven BGH-Urteil von 2024 wieder verbessern“, versprechen die Abgeordneten.

Fixumserhöhung in zwei Schritten

Auch der Versandhandel und das Apothekenhonorar sollen auf dem Verordnungswege folgen: „Zwei zentrale Forderungen aus dem Koalitionsvertrag, die uns außerordentlich wichtig sind, werden nun gleichfalls auf den Weg gebracht, allerdings nicht im Apothekengesetz, sondern durch die Bundesregierung auf dem Verordnungswege. Es handelt sich dabei um die Erhöhung des Apothekenhonorars (Fixum) und die stärkere Regulierung des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln.“

Wie bereits im Koalitionsvertrag und bei vielen Gelegenheiten gegenüber der Apothekerschaft versprochen, soll das Fixum auf 9,50 Euro erhöht werden – allerdings gestaffelt: zum 1. Juli zunächst auf 9 Euro und zum 1. Januar auf dann 9,50 Euro.

„Die Erhöhung ist trotz der schwierigen GKV-Finanzlage zwingend notwendig, dies wird nun durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht“, versichern die Abgeordneten.

Da das Fixum zuletzt 2013 angepasst worden war, sei diese Erhöhung mit Blick auf die inflationsbedingt zwischenzeitlich massiv gestiegenen Betriebskosten der Apothekerschaft überfällig.

Versandhandel: Strengere Regeln sollen zügig folgen

„Ebenfalls im Koalitionsvertrag zugesagt ist die stärkere Regulierung des aus dem EU-Ausland operierenden Arzneimittel-Versandhandels. Ziel sind möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen mit den Vor-Ort-Apotheken und eine anhaltende Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittel beim Transport und in der Lagerung“, heißt es in dem Schreiben. Dazu gehöre, dass insbesondere die Auslieferung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln künftig nur noch gegen Unterschrift des Auftraggebers erfolgt oder höhere Anforderungen an den Transport kühlpflichtiger Arzneimittel gelegt werden. „Diese geplanten Maßnahmen im Rahmen der Apothekenbetriebsordnung befinden sich gerade im Notifizierungsverfahren bei der EU und sollen ebenso zügig auf den Weg gebracht werden“, so die CDU-Politiker.

Keine Apotheke ohne Apotheker

Mit dem ApoVWG würden die Voraussetzungen für ein breiteres, moderneres und insgesamt niedrigschwelligeres Versorgungsangebot durch die Apotheken geschaffen. Dieses werde den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten noch besser gerecht und stärke die Rolle der Apotheken als „eine der zentralen Säulen in der Gesundheitsversorgung“ weiter.

Insbesondere für ländliche Regionen seien die im Rahmen des Gesetzes vorgesehenen Flexibilisierungen zentral, wie Erleichterungen beim Betrieb einer Zweigapotheke in abgelegenen Ortsteilen und die geplante PTA-Vertretung. Die Abgeordneten betonen allerdings, dass die PTA-Vertretungsregelung lediglich zur Überbrückung von Personalengpässen temporär in einem Erprobungsmodell kommen dürfe. „Es wird keine dauerhafte ‚Apotheke ohne Apotheker‘ etabliert“, heißt es in dem Schreiben.

Mit Blick auf die anhaltenden Lieferengpässe sollen Apotheken erweiterte Austauschmöglichkeiten erhalten, um bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Arzneimittel abgeben zu dürfen, wenn ein rabattiertes Arzneimittel nicht in der Apotheke oder beim Großhandel vorhanden ist.

Keine Nullretaxation

Ein weiterer zentraler Punkt, den die Abgeordneten bereits am Freitag betont hatten, ist der Ausschluss von formalen Nullretaxationen. So dürften Krankenkassen Apotheken künftig bei fehlenden Nachweisen, wie beispielsweise fehlenden Chargennummern, bei Formfehlern Dritter (wie Ärzten) oder bei der Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels nicht mehr die vollständige Vergütung verweigern. „Das war für viele Apotheker bislang ein großes Ärgernis und hat Apotheken im Einzelfall tausende Euro pro Fall gekostet“, so die Abgeordneten.

Prävention und Impfen

Mit dem ApoVWG werden die Kompetenzen der Apotheken erweitert. So sollen zur Stärkung der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie zur Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in den Apotheken angeboten werden. Per Änderungsantrag wird nun auch die Abnahme von venösem Blut durch Apotheker ermöglicht.

Außerdem werden Apotheken mehr Impfungen ermöglichen. Künftig dürfen neben Grippe- und Corona-Impfungen auch weitere Schutzimpfungen ohne Lebendimpfstoffe, etwa gegen Tetanus oder FSME, verabreicht werden. Neben Apothekerinnen und Apothekern dürfen künftig auch PTA nach entsprechender ärztlicher Schulung impfen.

Um die Versorgungssicherheit bei Biosimilars zu gewährleisten und Abhängigkeiten von Drittstaaten zu verringern, ist außerdem vorgesehen, exklusive Rabattverträge zeitlich befristet auszuschließen.

„Wir sind überzeugt, dass wir mit diesen und anderen Maßnahmen die wohnortnahe Arzneimittelversorgung nachhaltig sichern und die Apotheken als verlässliche Säule des Gesundheitssystems weiter stärken.“

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