Vergangenen Freitag wurde das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Bundestag beschlossen. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) lobt die Reform als wichtigen und richtigen Schritt, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Doch auch die Kritik an dem Gesetz reißt nicht ab: Insbesondere die Krankenkassen sind mit den Neuregelungen unzufrieden. Deren Kritik verkenne jedoch die Realität der Arzneimittelversorgung, entgegnet die Landesapothekerkammer Brandenburg (LAK). Das ApoVWG sei kein Geschenk, sondern eine längst überfällige Stabilisierung eines zentralen Pfeilers der Gesundheitsversorgung.
„Die Reform ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland mit noch leistungsstärkeren Apotheken zukunftsorientiert aufzustellen“, erklärt LAV-Präsidentin Tatjana Zambo. „Apotheken sind längst weit mehr als reine Arzneimittel-Ausgabestellen. Sie sind niedrigschwellige Gesundheitsdienstleister, die täglich Millionen Menschen schnell, wohnortnah und kompetent versorgen. Das Gesetz erweitert hier Spielräume für eine noch stärkere Einbindung der Apotheken ins System.“
Insbesondere dass Apotheken künftig zusätzliche Leistungen wie Präventionsangebote, Schnelltests sowie ein erweitertes Impfangebot und Blutentnahmen nach entsprechender Qualifikation anbieten dürfen, wird vom Verband begrüßt. Dadurch könnten Patientinnen und Patienten schneller versorgt und Arztpraxen spürbar entlastet werden.
Die Kritik, die aus Teilen der Ärzteschaft an dieser Leistungsausweitung geäußert wurde, weist der Apothekerverband entschieden zurück. „Der Vorwurf, Apothekerinnen und Apotheker seien für diese Aufgaben nicht qualifiziert, geht an der Realität vorbei“, meint Zambo. Apothekerinnen und Apotheker verfügten über ein wissenschaftliches Hochschulstudium, umfassende pharmakologische Expertise und zusätzliche zertifizierte Schulungen für neue Versorgungsleistungen. „Niemand spricht davon, ärztliche Diagnosen zu ersetzen. Es geht um klar definierte, standardisierte Leistungen, die die Versorgung sinnvoll ergänzen und sicher machen“, betont sie.
Gerade bei Impfungen, Medikationsanalysen oder medizinischen Präventionsangeboten hätten Apotheken in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie qualitativ hochwertig und verantwortungsvoll arbeiten. „Wir setzen auf ein Mehr an ortsnaher Patientenversorgung und dabei auf ein gutes und dienliches heilberufliches Miteinander“, so Zambo.
Die Reform dürfe allerdings nicht ohne eine nachhaltige wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken umgesetzt werden. „Die Reform kann nur funktionieren, wenn die Politik jetzt auch die finanzielle Grundlage der Apotheken stärkt. Seit mehr als dreizehn Jahren wurde das Fixhonorar nicht ausreichend angepasst, während Kosten für Personal, Energie und Infrastruktur massiv gestiegen sind“, so Zambo.
Die Bundesregierung müsse die zugesagte Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro nun schnell, vollständig und in einem Rutsch umsetzen. „Wer mehr Leistungen von Apotheken erwartet, muss auch bereit sein, diese Leistungen angemessen zu finanzieren. Ohne wirtschaftlich stabile Apotheken mit einem entsprechend wirtschaftlich solidem Fundament wird nicht nur die Reform ins Leere gehen, sondern die schon jetzt deutlich ausgehöhlte Versorgungsstruktur wird noch löchriger werden.“
Insbesondere seitens der Krankenkassen erntete die Regierung Kritik. In Zeiten leerer Kassen würden die Beitragsgelder „mit der Gießkanne“ über alle Apotheken verteilt, kritisierte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Mit dem Gesetz würden „Geschenke an die Apotheken und die Pharmaindustrie“ auf Kosten der Beitragszahler verteilt.
„Wer von ‚Geschenken‘ an Apotheken spricht, verschweigt bewusst die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe und die enormen Verwaltungsausgaben der Krankenkassen selbst“, erklärt Hansjörg Fabritz, Vizepräsident der LAK.
Die gesetzlichen Krankenkassen würden ein Gesamtbudget von weit über 320 Milliarden Euro jährlich verwalten. Die nun diskutierten 875 Millionen Euro für die Fixumserhöhung würden dagegen gerade einmal rund 0,27 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben entsprechen. Gleichzeitig leisteten sich die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren Milliardenbeträge allein für die eigene Verwaltung von inzwischen deutlich über 12 Milliarden Euro pro Jahr. Die GKV gebe demnach bereits heute innerhalb von weniger als vier Wochen mehr Geld für Verwaltung aus, als künftig für die Stabilisierung aller Apotheken in Deutschland vorgesehen sei. Dabei gehe es nicht um Luxus, sondern um die Sicherung einer wegbrechenden Infrastruktur.
Das Apothekenhonorar sei seit über einem Jahrzehnt faktisch eingefroren, während Energie-, Personal- und Betriebskosten seit Jahren steigen und nicht auf die Patientinnen und Patienten umgelegt werden könnten. Real bedeute das massive Kürzungen durch Inflation. Tausende Apotheken hätten bereits schließen müssen – insbesondere im ländlichen Raum.
„Seit 2008 versorgen über 4000 Apotheken weniger. 2025 war erneut ein Rekordjahr bei Apothekenschließungen. Rein rechnerisch verschwindet inzwischen nahezu jeden Tag eine Apotheke in Deutschland. Wer jetzt von einer ‚Gießkanne‘ spricht, ignoriert die strukturelle Krise der wohnortnahen Versorgung“, mahnt Fabritz.
Besonders widersprüchlich sei die Argumentation der Krankenkassen vor dem Hintergrund ihrer eigenen Ausgabenpolitik. Für externe Beratung, Verwaltung, Digitalisierungspannen und Rücklagen seien in den vergangenen Jahren Milliardenbeträge eingesetzt worden, ohne dass dies zu vergleichbarer öffentlicher Kritik geführt hätte. Gleichzeitig sollen die Leistungserbringer, die täglich Millionen Menschen direkt versorgen, weiterhin mit Honoraren aus dem Jahr 2013 arbeiten.
Die Behauptung, das ApoVWG mache die Versorgung „nur teurer, aber nicht besser“, verkenne die tatsächliche Funktion wohnortnaher Apotheken. „Jede verhinderte Krankenhausaufnahme durch Medikationsberatung, jede abgefangene Wechselwirkung und jede schnelle Akutversorgung spart dem Gesundheitssystem erhebliche Folgekosten. Versorgungssicherheit lässt sich nicht ausschließlich nach kurzfristigen Einsparpotenzialen bewerten“, stellt Fabritz klar.
Auch die Diskussion um Biosimilars greife zu kurz. Ein rein preisgetriebener Austauschmechanismus möge theoretische Einsparungen versprechen, berge jedoch Risiken für Therapietreue, Versorgungsstabilität und Patientensicherheit. Gesundheitspolitik dürfe sich nicht allein an Rabattverträgen orientieren.
„Das ApoVWG ist daher kein ‘Geschenk, sondern eine längst überfällige Stabilisierung eines zentralen Pfeilers der Gesundheitsversorgung. Wer Apotheken weiter wirtschaftlich ausbluten lässt, gefährdet die Arzneimittelversorgung von Millionen Menschen – insbesondere älterer, chronisch kranker und mobilitätseingeschränkter Patientinnen und Patienten“, so Fabritz.
Auch der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) lobt die vorgesehenen Kompetenzerweiterungen. „Mehr Impfungen mit Nichtlebend-Impfstoffen, Selbstzahler-Schnelltexts, die Kontrolle der Arzneimittelwirkung durch Blutentnahmen sowie Leistungen zur Vorbeugung und Früherkennung setzen auf das bereits vorhandene Potenzial der Apotheken. Das hilft den Krankenkassen auf lange Sicht Geld zu sparen und entlastet die Arztpraxen“, erklärt Dr. Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender des BVDAK.
Die Apotheken würden ihre Kompetenzen in der Primärversorgung einbringen, ohne in einen Wettbewerb zur Ärzteschaft einzutreten. „Angesichts sinkender Hausarzt- wie Apothekenzahlen gilt es, die Gesundheitsversorgung der Bürger vor Ort sicherzustellen – gemeinsam!“, so Hartmann.
Mehr Impfangebote könnten die aktuell europaweit vergleichsweise schwachen Impfquoten der Bundesbürger verbessern. Die erweiterten Beratungsangebote in Apotheken tragen zu mehr Therapiesicherheit beziehungsweise Therapietreue bei. Mit der neuen Regelung können nun auch PTA Impfungen durchführen. Mehr eigenverantwortliches Handeln bei der Arzneimittelabgabe würde nicht nur die Apothekenteams entlasten, es führt ebenfalls zu einer schnelleren, sicheren Versorgung.
Auch er betont, dass nur wirtschaftlich starke Apotheken mehr Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen können. „Der Erhöhung des Packungshonorars, die bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde und mit einer auf das Gesetz folgenden Verordnung kommen soll, sehen wir daher gespannt entgegen“, betont Hartmann.
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