Das Apothekenversorgung- und Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist auf den Weg gebracht, doch wirklich rund ist das Paket für viele Apotheken nicht. Noch hängt die Fixumserhöhung beim Bundeswirtschaftsministerium, und hinzu kommt mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) auch noch ein steigender Abschlag. Für Inhaber Florian Sedlmeier von der St. Martins-Apotheke im bayrischen Ampfing gäbe es andere Ansätze, die die Apotheken wirklich stärken würden.
Mit dem ApoVWG werde den Apotheken finanziell geholfen, würden Kompetenzen erweitert und Bürokratie abgebaut, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Was aber immer noch fehlt, ist ein Abschluss bei der Verordnung zum Fixum. Zudem geht die Erhöhung für viele Inhaber:innen zum einen nicht weit genug und wird zum anderen durch 30 Cent mehr beim Abschlag direkt wieder eingekürzt.
Laut Sedlmeier müsste eine „echte Reform“ gleichzeitig die Versorgung sichern und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell stabil halten und dabei auch die Leistungserbringer wieder planbar und fair vergüten. Für die Apotheken ergebe sich aktuell ein Dilemma: „Die Apothekenvergütung ist politisch festgesetzt, die Kosten aber marktwirtschaftlich. Genau daraus entsteht die Entkopplung“, so der Inhaber.
Für eine tragfähige Reform bräuchte es daher mehrere Bausteine: Das wäre zunächst die automatische Inflationskopplung des Honorars als wichtigster Punkt, denn damit wäre das Fixum direkt an objektive Kostenrelationen geknüpft. „Dann gäbe es nicht mehr alle paar Jahre politische Bettelrunden“, so Sedlmeier.
Zudem müsste zwischen Versorgungsauftrag und Handelsmarge getrennt werden, findet er. „Heute wird oft so getan, als verdiene die Apotheke ‚am Medikament‘.“ Tatsächlich würden mit der Rx-Abgabe und dem OTC-Verkauf aber Lagerhaltung, Nacht- und Notdienst, Beratung, Rezeptprüfung, Interaktionschecks und vieles mehr beglichen. „Deshalb wäre ein modernes Modell eher: niedrigere Handelsmarge, dafür feste Versorgungsvergütung.“ Zusammensetzen könnte sich dies dann aus Grundpauschale pro Apotheke, regionale Versorgungszuschläge, Notdienstvergütung, Beratungsleistungen und Medikationsmanagement. „Das würde kleine Landapotheken stabilisieren.“
Sedlmeier wäre zudem für einen dynamischen Personalkosten-Ausgleich. „Das Mindestlohnproblem ist real. Wenn die Politik Mindestlohn erhöht, Tarifdruck erzeugt, Fachkräfte fordert, muss sie akzeptieren, dass regulierte Leistungserbringer diese Kosten refinanzieren können. Daher wäre logisch: automatische Honoraranpassung bei Mindestlohnerhöhungen, oder separater Personalindex. Sonst entsteht ein struktureller Enteignungseffekt über steigende Lohnkosten.“ Genau diese Art von Tarifbindung wird aber mit dem Bietragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) in anderen Bereichen gerade wieder abgeschafft.
Statt Bürokratieentlastung drohten zudem noch mehr Dokumentation und mehr Kontrollen. Und auch mehr pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) brächten einen gewissen Dokumentationsaufwand mit sich. Die Digitalisierung sorge hier nicht zwingend für Entlastung. „Dabei kostet Bürokratie enorme Arbeitszeit.“ Ein Abbau wäre teils effizienter als reine Honorarkürzungen.
Um den Apotheken in der Fläche zu helfen, bauche es regionale Versorgungsmodelle. Denn eine Apotheke mitten in München funktioniere wirtschaftlich anders als eine auf dem Land oder in einem strukturschwachen Stadtteil, erklärt der Inhaber. Daher wären für ihn regionale Zuschläge, Sicherstellungsfonds und Versorgungsboni denkbar. „Sonst verschwinden zuerst genau die Apotheken, die gesundheitspolitisch am wichtigsten sind.“
Zu dieser ganzen Betrachtung gehört für den Inhaber aus Bayern aber auch, dass Gewinn in den Apotheken kein politisches Tabu sein darf. „Das wird selten offen gesagt: Ein Inhaber trägt Investitionsrisiko, Personalverantwortung, Haftung, Kreditrisiko, Regulierungsrisiko. Wenn am Ende nur noch ‚angemessenes Überleben‘ übrig bleibt, verliert das System Unternehmer.“ Das sehe man daran, wie schwer die Nachfolgersuche oder wie groß beispielsweise in manchen Apotheken der Investitionsstau ist. „Eine Reform müsste deshalb akzeptieren: Eine Apotheke darf wirtschaftlich attraktiv sein, solange Versorgung erbracht wird.“
Apotheken seien nämlich auch keine reinen Kostenstellen, sondern mittelständische Gesundheitsunternehmen mit öffentlichem Versorgungsauftrag. Wer das nicht berücksichtige, riskiere Ketten, Zentralisierung, Versorgungslücken und sinkende Beratungsqualität. „Und genau deshalb fordern viele Ökonomen inzwischen eher ‚strukturstabile Vergütungssysteme‘ statt rein politisch verhandelter Einzelanpassungen.“