Vergangenen Freitag hat der Bundestag das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beschlossen. Am 12. Juni soll das Gesetz nun die letzte Hürde nehmen: Dann berät der Bundesrat über die Reform.
Die Apothekenreform steht kurz vor dem Abschluss: Das ApoVWG muss nur noch die Länderkammer passieren und steht bereits in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung. Heute berät noch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates über die Reform. Das ApoVWG ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, allerdings hat die Länderkammer die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die von den Ländern scharf kritisierte PTA-Vertretung ist über einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen noch einmal abgeschwächt worden. An der geforderten Vergütungsanhebung arbeite zurzeit das Wirtschaftsministerium „mit Hochdruck“. Nur die geforderten Auflagen für den Versandhandel wurden gestrichen; hier haben die Unionsabgeordneten aber einen neuen Anlauf versprochen.
Der parlamentarische Staatssekretär Dr. Georg Kippels (CDU) hatte in der vergangenen Woche auf einer Veranstaltung erklärt, es sei unwahrscheinlich, dass der Bundesrat in diesem Fall querschieße.
Da die erste Stufe der Fixumserhöhung schon zum 1. Juli kommen soll, müsste sich der Bundesrat zusätzlich zum ApoVWG in der Sitzung auch mit der Verordnung zum Fixum beschäftigen. Hierbei braucht die Ministerin die Zustimmung.
Die Apothekenreform ist nicht das einzige gesundheitspolitische Projekt auf der Tagesordnung des Bundesrates: Am selben Tag will der Bundesrat auch über die Notfallreform und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) beraten.