Wasserschaden, Stromausfall & Co.

Apotheke zu: Versicherung bei Betriebsunterbrechung

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Berlin -

Wasserschaden, Vandalismus oder Einbruch: Schnell kann durch solche Ereignisse eine vorübergehende Schließung der Apotheke nötig sein. Doch wer zahlt dann eigentlich den Ausfall? Eine Betriebsunterbrechungsversicherung könnte die Lösung sein und schnell Abhilfe schaffen.

Wenn Umweltereignisse, Feuer oder Einbrüche eine Apotheke unvermittelt lahmlegen und zur vorübergehenden Schließung zwingen, ist der Schaden oftmals groß. Zu den ärgerlichen Sachschäden kommt der fehlende Umsatz. Fixkosten wie Gehälter, Miete und andere laufende Ausgaben müssen jedoch weiterhin gedeckt werden. Unterbrechungen, die länger andauern, können die wirtschaftliche Existenz einer Apotheke ernsthaft gefährden.

Laufende Kosten decken

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann Unternehmen jedoch einen effektiven Schutz vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Schadenereignisse bieten. Denn sie deckt entgangene Gewinne und übernimmt fortlaufende Kosten, um eine schnelle Wiederaufnahme des Betriebs zu ermöglichen. „Aus meiner Sicht ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung für jeden Betrieb und ganz besonders für Apotheken unverzichtbar“, erklärt Philipp Weyrich von Helvetia Versicherungen.

„Angesichts der zunehmenden Häufigkeit von Vandalismus sowie der steigenden Zahl von Elementarschadenereignissen wie Überschwemmungen ist es unerlässlich, rechtzeitig präventive Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Schäden frühzeitig zu minimieren und sich umfassend abzusichern.“

Tagegeld für Unterbrechungen

Um im Schadenfall Inhaberinnen und Inhaber weiter zu entlasten, biete man für Apotheken ein besonderes Highlight: „Mit dem sogenannten Tagegeld vereinbart der Apotheker bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages einen festen Entschädigungsbetrag pro Tag der Betriebsunterbrechung“, so Matthias Schneider, Bereichsleiter des Firmenkundenbereichs. „Damit erhält der Apotheker im Falle eines versicherten Betriebsunterbrechungsschadens eine schnelle finanzielle Entschädigung, ganz ohne bürokratischen Aufwand“. Das sorge schnell für Liquidität, ohne eine komplizierte und aufwändige Berechnung des Ertragsausfallschadens.

„So bleiben Apotheken auch in einer außergewöhnlichen Situation finanziell handlungsfähig und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: Die schnelle Rückkehr in den normalen Betrieb und die Versorgung der Menschen“, so das Fazit von Helvetia.

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