Sterilrezepturen

AOK Hessen retaxiert trotzdem

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Berlin -

Die AOK Hessen bleibt bei ihrer Zyto-Ausschreibung hart: Wie angekündigt hat die Kasse jetzt Apotheken retaxiert, die ohne Rabattvertrag Krebspatienten versorgt haben. Insgesamt geht es laut der AOK um einen sechsstelligen Betrag. Die Apotheker setzen sich zur Wehr und haben die Aufsichtsbehörden eingeschaltet.

Als Grund für die Retaxationen gibt die Kasse „unzulässige Kostenabrechnung“ an. Zur Erklärung heißt es weiter: „Apotheke nicht lieferberechtigt da kein exklusiver Vertragspartner“. Die Rezepte werden „auf Null“ retaxiert, was bei den hochpreisigen Rezepturen schon in Einzelfällen zu empfindlichen Kürzungen führt.

Doch für einzelne Pharmazeuten könnte es richtig teuer werden, wenn sie ihre Patienten regelmäßig weiter versorgt haben. Einem Sprecher der Kasse zufolge sind insgesamt etwa zehn Apotheken betroffen. Die Kasse hatte die Retaxationen bereits angekündigt.

Mit der Umsetzung der Zyto-Ausschreibung ist die Kasse nicht vollends zufrieden. Offenbar bleiben die Exklusivverträge, die seit Dezember gelten, in etlichen onkologischen Praxen unbeachtet: Die Mediziner versorgen ihre Patienten weiterhin über den eingespielten Weg. Die freie Wahl der beliefernden Apotheke haben sich mehrere Onkologen von ihren Patienten unterschreiben lassen.

Den Apotheken bleibt vorerst nur übrig, innerhalb von drei Monaten Einspruch gegen die Retaxationen einzulegen. Dabei könnten die Selbsterklärungen der Patienten helfen. Diese haben zum Teil in den Arztpraxen ein Formular unterschrieben, das eine bestimmte Apotheke die Zubereitungen herstellen und anliefern soll. Der behandelnde Arzt wird explizit berechtigt, die Daten des Patienten an die ausgewählte Apotheke weiterzugeben.

Eine Apotheke hatte sich vom Regierungspräsidium Darmstadt sogar schriftlich bestätigen lassen, dass sie zu Belieferung verpflichtet sei. Die Aufsichtsbehörde hatte sich verwundert über die Anfrage gezeigt.

Auch der Hessische Apothekerverband (HAV) will das Vorgehen der Kasse nicht dulden und hat das Sozialministerium eingeschaltet. Die Krankenkassenaufsicht soll den Fall prüfen und gegebenenfalls gegen die AOK einschreiten. Schritte der Behörde sind noch nicht bekannt.

Die AOK will sich zu den laufenden Verfahren derzeit nicht äußern. Offen ist damit auch, wie die Kasse die Selbsterklärungen der Patienten bewertet.

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