Betriebserlaubnis und Zeugnisse

Wichtige Fristen für die Apothekenübernahme

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Berlin -

Trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage expandieren Apothekerinnen und Apotheker auch im neuen Jahr. Wer einen Betrieb übernimmt, sollte sich jedoch gut organisieren. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

Wer eine Apotheke übernehmen will, benötigt nicht nur eine Betriebserlaubnis, sondern auch gute Nerven und Ausdauer. Denn es müssen zahlreiche Formulare vorgezeigt werden, die bei den verschiedensten Stellen beantragt werden müssen. Generell muss der Antrag für eine Betriebserlaubnis sechs Wochen vor Eröffnung gestellt werden. Darauf weisen die Apothekerkammern hin. Gleichzeitig muss die beziehungsweise der bisherige Eigentümer:in auf die eigene Apothekenbetriebserlaubnis schriftlich verzichten.

Zusätzlich zur Approbationsurkunde und dem Lebenslauf muss beispielsweise eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Wichtig dabei: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Ein Zeugnis des Hausarztes genügt. Auch für das geforderte Führungszeugnis gilt ein Mindesthaltbarkeitsdatum: Es darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

Information für das Personal

Auch die Angestellten sind vor dem Übergang zu informieren. Ihnen muss der Zeitpunkt des Übergangs, der Grund für den Übergang sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs mitgeteilt werden. Die Teammitglieder können dem Übergang innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen.

Auch die Übergabe der Betäubungsmittel (BtM) muss geregelt werden. Sie gehen von der Vorinhaberin beziehungsweise dem Vorinhaber mithilfe des Belegverfahrens an die Nachfolgerin beziehungsweise den Nachfolger über.

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