Neue Festbeträge

Lenalidomid: Apothekenspanne implodiert

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Berlin -

Wegen neuer Festbeträge fallen im Oktober bei Lenalidomid die Preise. Während der Listenpreis für die Hersteller vielfach schon keine Rolle mehr spielt, fällt für die Apotheken ein Großteil der bisherigen Spanne weg.

Bei Lenalidomid war das Patent im vergangenen Jahr erloschen, mittlerweile gibt es zahlreiche Generika. Die Versorgung läuft bereits vielfach über Open House-Verträge mit Preisabstandsklausel; für die Hersteller wird die Absenkung der Listenpreise daher faktisch keine allzu große Rolle spielen.

Die Apotheken sind von der Reduktion allerdings doppelt betroffen. Einerseits drohen Lagerwertverluste, wird die Spanne drastisch gekürzt. Ein Beispiel: Lenalidomid Ratiopharm hat in der Stärke à 25 mg und der Packung à 63 Stück einen Apothekenverkaufspreis von 4262 Euro. Die Apotheke hat dabei auf Basis der Nettopreise eine Spanne von knapp 113 Euro*. Der Festbetrag liegt künftig aber bei 117 Euro – 97 Prozent weniger als bislang. Passt Ratiopharm den Preis an, bleiben der Apotheke 11 Euro.

Für Apotheken muss die Preiskürzung allerdings nicht unbedingt eine schlechte Nachricht sein. Denn um Hochpreiser machen viele Kolleginnen und Kollegen trotz der vermeintlich üppigen Marge einen Bogen – wegen der Retaxrisiken und wegen der Finanzierungskosten. Das Präparat ist übrigens keine „Karteileiche“, sondern kann tatsächlich zu Lasten der Ersatz- und Betriebskrankenkassen abgegeben werden.

Andere Firmen haben die Preisanpassung bereits hinter sich. Aliud, Cipla, Ethypharm, Medical Valley (Axiromed), Mylan/Viatris, Piramal, Zentiva liegen schon unter dem neuen Festbetrag sowie bei bestimmten Packungen Aristo, Puren und Stada. Betapharm und Micro Labs haben ihre Preise im August angepasst. Bei anderen Anbietern wie AbZ/Ratiopharm, Accord, Basics, Devatis, Glenmark, Heumann, Hexal, Stragen und TAD gibt es dagegen deutliche Differenzen. Auch beim Altoriginal Revlimid (BMS) müsste der Preis um 99 Prozent sinken, um eine Abgabe zu Lasten der Kasse ohne Mehrkosten zu ermöglichen.

* Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version dieses Beitrags war die Mehrwertsteuer in der Berechnung der Apothekenspanne fälschlicherweise enthalten. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

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