Keine Kulanzerstattung

Lagerwertverlust: Boehringer lässt Apotheke sitzen

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Berlin -

Aiham Zamar, Inhaber der Augusta Apotheke in Düsseldorf-Eller, erlebte im April eine böse Überraschung: Hersteller Boehringer Ingelheim verweigerte nach einer Preisanpassung für das Atemwegtherapeutikum Spiriva einen Lagerwertverlustausgleich, sodass  der Apotheker auf Kosten von mehr als 100 Euro sitzen bleibt. Eine Erstattung aus Kulanzgründen, wie bei anderen Firmen durchaus üblich, lehnt der Konzern ab.

Preisänderungen wie reduzierte Festbeträge oder gesenkte Listenpreise der Hersteller können die Apotheken in eine Problemsituation bringen: Für Ware, die zum ursprünglichen Einkaufspreis bestellt und an Lager gelegt wurde, wird nur der am Verkaufstag gültige Verkaufspreis erstattet. Um einen solchen Effekt zu vermeiden, bieten einige Hersteller einen sogenannten Lagerwertverlustausgleich an. Insbesondere bei den Generikafirmen läuft die Sache in der Regel ohne Probleme.

Neue Festbetragsgruppe

Dass sich aber nicht alle Hersteller gleichermaßen beteiligen, musste Zamar nun in Bezug auf das Atemwegtherapeutikum Spiriva von Boehringer erfahren. Per Schreiben wurde ihm mitgeteilt, dass es aufgrund von einer neuen Festbetragsgruppe zu einer Preisanpassung kam. Dadurch entstand für die beiden Apotheken von Zamar ein erheblicher Lagerwertverlust.

„Wir wenden uns an Sie, um Ihre Aufmerksamkeit auf den erheblichen Lagerwertverlust in der Malteser Apotheke und der Augusta Apotheke zu lenken. Wir bitten Sie dringend, diesen Verlust auf Kulanzbasis zu erstatten“, so lautete die schriftliche Aufforderung, die Zamar an den Hersteller richtete. Mit der Replik, dass „leider aus diesem Grund keine Erstattung des Lagerwertverlustes“ erfolgt, wollte sich Zamar jedoch nicht abfinden.

„Die Auswirkungen dieses Verlustes auf unsere Apotheken sind beträchtlich, da der Wert von 108,32 Euro nicht im Verhältnis zu unseren Gewinnen steht. Das heißt im Klartext, ich habe das Jahr über umsonst für das Produkt gearbeitet“, ärgert sich der Inhaber. „Wir sind uns bewusst, dass auch andere Apotheken von ähnlichen Problemen betroffen sind.“

Keine Rückmeldung erfolgt

Auf die erneute eindringliche Bitte, „die Ernsthaftigkeit der Situation zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Lagerwertverlust zu erstatten“, bekam Zamar jedoch keine Antwort.

„Wir haben zudem in dem Schreiben betont, dass eine kulante Erstattung des Lagerwertverlusts nicht nur unsere Apotheken betrifft, sondern auch anderen Apotheken helfen würde, die mit ähnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben“, so der Apotheker. Er fordert: „Es ist von großer Bedeutung, dass Boehringer Ingelheim als renommiertes Unternehmen in der Branche seine Verantwortung erkennt und entsprechende Maßnahmen ergreift.“

Zamar hoffte auf eine „konstruktive Zusammenarbeit, um eine faire und zufriedenstellende Lösung zu finden“, die sowohl für „die Apotheke als auch für das Pharmaunternehmen akzeptabel ist“. Die Bitte um eine umgehende Rückmeldung zu diesem Anliegen wurde jedoch bislang ignoriert. „Für uns ist Spiriva ein Lagerartikel, den wir oft abgeben. Es wäre sehr bedauerlich, wenn wir keine Lösung für den Lagerwertverlust finden.“

Verlust wird nicht ausgeglichen

Der Konzern sieht sich nicht in der Pflicht: „Der Spiriva Handihaler ist in die am 1. April in Kraft getretene Festbetragsgruppe der Anticholinergika eingeordnet worden. Die Ursache des Lagerwertverlusts ist somit ein regulativer Eingriff, auf den Boehringer Ingelheim keinen Einfluss hat“, so ein Sprecher auf Nachfrage. „Unsere Firma gleicht hierdurch möglicherweise entstandene Verluste nicht aus“, heißt es weiter.

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