Aufenthaltsort und Sprachbarriere

Kostenfalle Anerkennung: Apotheker am Limit

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Berlin -

Der Anerkennungsprozess für Fachkräfte aus dem Ausland ist nicht nur eine mentale, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Dafür gibt es zwar Unterstützung vom Bund – aber die ist lange nicht für jeden praktikabel, wie Apotheker und Coach Nikola Bošković weiß.

Der Anerkennungszuschuss ist ein Förderangebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das ausländische Fachkräfte finanziell bei der Bestätigung ihrer Berufsqualifikationen in Deutschland unterstützt. Dies ist insbesondere relevant für ausländische Apotheker:innen, die ihre berufliche Zulassung – Fachsprach(en)prüfung, Kenntnisprüfung, Approbation – anstreben.

Kosten nicht flächendeckend gleich

Gefördert werden Kosten für das Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung bis zu 600 Euro, Qualifikationsanalysen bis zu 1200 Euro und Qualifizierungsmaßnahmen zur vollen Gleichwertigkeit bis zu 3000 Euro, wenn wesentliche Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation festgestellt wurden.

Dabei ist laut Bošković zu beachten, dass der Anerkennungsprozess von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist – und das gilt auch für die Kosten: „Bevor ich nach Bayern kommen konnte, um zu arbeiten, musste ich rund 2000  Euro in die Anerkennung und die Aufenthaltserlaubnis investieren. Nach meiner Ankunft in Deutschland kamen noch einmal ungefähr die gleichen Kosten hinzu, wobei mein damaliger Arbeitgeber etwa die Hälfte übernommen hat“, berichtet der Apotheker.

In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist darüber hinaus eine formale Gleichwertigkeitsprüfung der Abschlüsse vorgeschrieben. „Diese Prüfungen – inklusive beglaubigter Übersetzungen – verursachen nochmals mehrere Tausend Euro an Kosten“, weiß Bošković.

Beantragung vor dem Start: Eine rückwirkende Finanzierung für ausländische Fachkräfte ist nicht möglich.Screenshot: BMBF

Was übernommen wird – und was nicht

Voraussetzung für die Förderung sind finanzielle Verhältnisse: Einzelpersonen dürfen nicht mehr als 32.000 Euro brutto jährlich verdienen, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften maximal 50.000 Euro brutto jährlich. Diese Einkommensgrenzen beziehen sich auf die Summe positiver Einkünfte abzüglich der Kinderfreibeträge.

Förderfähig sind unter anderem folgende Kosten:

  • Gebühren und Auslagen für das Anerkennungsverfahren
  • Kosten für eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
  • Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten
  • Vorbereitungskurse auf Eignungsprüfungen und Kenntnisprüfungen sowie Prüfungsgebühren
  • Ausgaben für Fahrten sowie für eine auswärtige Unterbringung, wenn diese zur Qualifizierung notwendig sind

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Sprachkurse und Sprachprüfungen sowie entsprechende Vorbereitungskurse
  • Kosten für die Berufszulassung, wie zum Beispiel Führungszeugnisse oder ärztliche Atteste
  • Kosten für Nachweise, die nicht unmittelbar mit der Qualifizierung zusammenhängen
  • Fahrt- und Unterkunftskosten ohne direkten Bezug zur Qualifizierungsmaßnahme

Aufenthaltsort und sprachliche Hürden

Gefördert werden Personen mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation oder Hochschulabschlüssen, die ein Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung in Deutschland beantragen möchten. Voraussetzung ist ein gewöhnlicher Aufenthalt oder Hauptwohnsitz in Deutschland – „und genau das ist bei vielen Personen aus den Balkanländern leider nicht der Fall“, weiß Bošković. Er hat in Serbien Pharmazie studiert und kam 2020 nach Deutschland. Seitdem informiert er Apotheker aus dem serbo-kroatischen Sprachraum über die Arbeit in deutschen Apotheken und die Anerkennung ausländischer Diplome.

Dennoch gibt es Beratungsmöglichkeiten für Fachkräfte, die sich noch im Ausland befinden: Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit bietet weltweit kostenlose Beratung für Personen an, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen möchten. Sie unterstützt bei der Jobsuche, Bewerbung und Anerkennung von Berufsqualifikationen. Themenschwerpunkte sind unter anderem die Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt, Sozialversicherungen und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Das Problem: „Die Beratung findet ausschließlich auf Deutsch statt, was für viele eine zusätzliche Hürde darstellt“, kommentiert Bošković.

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