Authentifizierungspflichtige Arzneimittel

E-Rezept: Was tun wenn die Charge fehlt?

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Berlin -

Apotheken fragen sich aktuell häufig, was zu tun ist, wenn die Angabe der Charge auf Medikamenten fehlt. Die Probleme häufen sich laut einigen Inhaber:innen derzeit vor allem bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die zudem keinen DataMatrix-Code tragen und nicht über Securpharm verifiziert werden können. Was gilt bei der Abgabe?

Werden Arzneimittel per E-Rezept abgegeben, muss der sogenannte Abgabedatensatz ans Rechenzentrum übermittelt werden. In diesem sind relevante Informationen für die Abrechnung enthalten, so auch die Chargenbezeichnung. Bei einigen Arzneimitteln fehlt diese jedoch, was bei E-Rezepten eine Retaxation zur Folge haben kann.

Laut DAV gilt: Nach der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung ist die Chargeübermittlung immer Pflicht, wenn es sich um ein authentifizierungs- sowie apothekenpflichtiges Arzneimittel nach § 10 Absatz 1c AMG handelt. Zudem gilt dies, wenn auf der äußeren Verpackung der DataMatrix Code vorhanden ist. Sind Arzneimittel nicht über Securpharm verifiziert, besteht aus Sicht des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) keine Verpflichtung, die Charge zu übertragen.

Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Kasse doch retaxiert, lasse sich laut DAV derzeit nicht abschätzen: Dieser stuft das Risiko „derzeit jedoch als eher gering ein.“ Der Grund: Die Übermittlung der Charge diene allein dem Zweck, dass die Kassen künftige Ersatzansprüche im Falle eines Rückrufes sicherstellen können.

Charge fehlt

Wie Inhaber:innen gegenüber APOTHEKE ADHOC berichteten, erscheint der Hinweis „Charge fehlt“, wenn die Apotheke das Feld mit der Chargenbezeichnung nicht manuell ausfüllt. Der DAV sieht auch hier „keine Verpflichtung, die Charge bei betroffenen Arzneimitteln nachträglich manuell einzugeben“. Im Einzelfall kann die Apotheke sich mit der Arztpraxis einigen und auf ein Muster-16-Formular zurückgreifen, so dass die Abrechnung ohne Retaxgefahr erfolgen kann.

Eines der Beispiele, die derzeit in den Apotheken auftrete, betreffe Mittel gegen Allergien, so ein Inhaber: „Die Allergietabletten Acarizax und Itulazax haben keinen QR-Code, werden aber per E-Rezept verordnet. Ich kann also keine Charge übermitteln“, berichtet er. In dem Fall sind die Medikamente nicht authentifizierungspflichtig. Um das Retaxrisiko zu minimieren, sollte die Apotheke dies im Einzelfall prüfen.

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