Anhörung zum DigiG/GDNG

Chargenrückruf via ePa

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Berlin -

In der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Digital-Gesetz (DigiG) und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wurden die Apotheken kaum berücksichtigt. Vielmehr ging es um die Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit der Gesetzesentwürfe im Hinblick auf die Krankenkassen und Ärzte. Der ebenfalls anwesende Staatssekretär Dr. Edgar Franke (SPD) hatte an der Fragerunde keine Anteile.

Gefragt, für wie realistisch die Kassen den Einführungstermin der elektronischen Patientenakte (ePA) sehen, antworte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, dass dem Einführungstermin kritisch gegenübersteht. „Wir gehen davon aus, dass das nicht reichen wird.“ Die digitale Umsetzung zur Opt-out-Regelung sein nicht vor Februar 2024 zu erwarten. Statt eines Starts der ePA zu Beginn des Jahres 2025, sieht sie einen solchen erst zum 1. Juli 2025.

Laut Dr. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse (TK), plant seine Kasse bereits ein Schreiben an die Versicherten zur Opt-out-Widerspruchsregel.

Rote-Hand per ePa-App

Als unabhängiger Sachverständiger war Professor Dr. Ferdinand Gerlach, ehemals Vorsitzender im Sachverständigenrat, in der Anhörung geladen. Er begrüßt die Einführung der ePA. Es sei ein „Empowerment für Datensouverenität der Patienten“, sagt er, denn bisher hätten Patient:innen keinerlei Überblick darüber, was überhaupt an Daten und Informationen über sie gesammelt werden. Statt die Debatte um die Opt-out-Lösung weiterzubefeuern, würde er sich wünschen, dass mehr über die Folgen der Nichtnutzung der ePA aufgeklärt würde sowie über die Folgen der Löschung einzelner Daten durch Patienti:nnen.

Die Möglichkeiten seien aber mit großem Mehrwert für die Patient:innen zu sehen. So sei zum Beispiel auch ein digitaler Arzneimittelrückruf machbar. Bisher würden Ärzte und Apotheker per Rote-Hand-Brief informiert. Nach Abgabe eines Arzneimittels bleibe der Patient oft ahnungslos. Mit der ePa und der dazugehörigen App wäre das direkte Kontaktieren der Patienten rund um die Uhr möglich. 170 Chargenrückrufe im vergangenen Jahr zeigten die Relevanz.

Auch zur assistierten Telemedizin wurde Gerlach befragt. Bei der Einführung neuer Leistungen müsse immer die Auswirkungen auf bestehende Strukturen bedacht werden. „Wenn wir neue Angebote schaffen, an neuen Orten, wie Gesundheitskioske oder Telemedizin in Apotheken, dürfen dort nicht zu viele Schnittstellen entstehen.“ Statt Geld in den Aufbau neuer Versorgungsmöglichkeiten zu stecken, sollte lieber in bestehende Hausarztstrukturen investiert werden.

Die Stimmung in der Ärzteschaft bezüglich der ePA-Einführung ist bisher durchwachsen. Generell stünden die Ärzt:innen dem Thema offen gegenüber, Problem sei aber bisher einfach, dass die Technik nicht flüssig laufe. Das sorge für viel Unmut und Frust, so Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK).

Und wie soll künftig die Funktion des E-Rezeptes als Wiederholungsrezept aussehen? Die Hausärzte setzen sich hier für eine Umdefinition des geforderten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts ein. Betrachtet werden müsse auch, dass Chroniker:innen bisher aus der wirtschaftlichen Sicht der Ärzte regelmäßig einbestellt werden müssen.

Keine „Callcenter-Medizin“

Angesprochen auf die neuen Möglichkeiten im Bereich Telemedizin, die das DigiG vorsieht, warnte der Verbraucherzentrale Bundesverband vor „Callcenter-Medizin“. Angebote in diesem Stil seien nicht im Sinne der positiven Patientenversorgung. Gleiches sagte auch BKK-Chef Franz Knieps.

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