„Es ist eine Frechheit“

Weil Charge fehlte: Retax über 1000 Euro

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Berlin -

In der Jan-Reiners-Apotheke in Bremen wurde im vergangenen Jahr eine Patientin mit einem hochpreisigen Medikament versorgt. Obwohl alles ordnungsgemäß abgerechnet wurde, erhielt Inhaber Frithjof Wehrmann eine Absetzung des vollen Betrages. Der Grund: „Die Chargennummer fehlte.“ Die Beanstandung sei eine Frechheit, ärgert sich der Inhaber.

Am 12. August belieferte Wehrmann ein E-Rezept einer Stammkundin. „Verordnet war Eylea, sie bekommt das Medikament regelmäßig.“ Der im Medikament enthaltene Wirkstoff Aflibercept ist ein humanes, rekombinantes Fusionsprotein und wird zur Behandlung verschiedener Netzhauterkrankungen eingesetzt. Kürzlich bekam der Inhaber jedoch den Bescheid über die Vollabsetzung in Höhe von über 1000 Euro. „Das entbehrt meiner Meinung nach jeder Grundlage“, betont Wehrmann. „Das Rezept ist bei uns im August 2024 eingereicht worden, ich kann die Ausbuchung im Computer auch nachvollziehen.“ Ebenso wurde die Charge im Computersystem ausgebucht. „Sie ist aber nicht im Datensatz des Rezeptes enthalten“, erklärt der Inhaber.

Die Pflicht zur Chargenübermittlung beim E-Rezept ist in § 2 Absatz 2 Anlage 1 der Abrechnungsvereinbarung geregelt. Zum Abrechnungsdatensatz gehört folglich auch die Chargenbezeichnung des authentifizierungspflichtigen Arzneimittels – vorausgesetzt, der Data-Matrix-Code ist auf der Umverpackung zu finden. Bis Ende Februar vergangenen Jahres galt dazu eine Friedenspflicht, sprich E-Rezepte durften nicht aufgrund der fehlenden Charge retaxiert werden. „Das Arzneimittel Eylea bekommt die Kundin regelmäßig, aber nur bei diesem einen Vorgang erfolgte die Absetzung“, so Wehrmann. „Warum ausgerechnet hier die Charge nicht übermittelt wurde kann ich mir nicht erklären.“

Zumal SpektrumK, die die Abrechnungsprüfung für die Krankenkasse hkk übernimmt, in dem Fall die Charge nachtragen könnte. „Man findet diese im Anhang meines Einspruches, nebst der Bestätigung, dass die Charge ordnungsgemäß ausgebucht wurde“, so Wehrmann. „Wir haben die Patientin ordnungsgemäß versorgt, aber die Krankenkasse zieht eine Vollabsetzung wegen einer solchen Lappalie durch.“ Dieses Risiko in der Patientenversorgung stehe für ihn in keinem Verhältnis.

Zumal er noch keine Retax wegen fehlender Charge für kleinpreisige Medikamente erhalten habe. „Ich würde mir wünschen, dass man sich in Zukunft auf wirkliche Abrechnungsfehler beschränkt.“

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