Großhandelsskonto und Großhändlerskonto Alexander Müller, 23.01.2019 14:34 Uhr
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Die Großhändler wollen den Apothekern die Konditionen stutzen, aber selbst weiter Skonti bei der Industrie ziehen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Der Phagro kämpft im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) um eine Festschreibung der Großhandelsvergütung: Rabatte und Skonti sollen in der Summe auf den prozentualen Honorarteil von 3,15 Prozent beschränkt werden. In diesem Zusammenhang hatte Verbandschef Dr. Thomas Trümper mit APOTHEKE ADHOC unter anderem über die Einkaufskonditionen der Großhändler bei der Industrie gesprochen. Hierauf nimmt AEP-Chef Jens Graefe Bezug und beschreibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Apothekern und Großhändlern.
In der Praxis haben die Großhändler nicht nur ihre gesetzliche Marge zur Verfügung: „Es gibt natürlich Skonti auf Rx, im Durchschnitt dürften das ungefähr 1,5 Prozent sein. Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt es nicht, aber bei einigen Herstellern durchaus Bonusmodelle sowie Marketingbeiträge“, stellt Graefe klar. Bei OTC sei das Spiel sowieso ein völlig anderes – was für die Honorarfrage aber unerheblich ist.
Um beim Hersteller Skonto zu ziehen, müssen die Großhändler laut Graefe sehr kurzfristige Zahlungsziele einhalten, meist abgebildet in Lastschrifteinzügen. „Skonti gibt es nur, wenn die Zahlungen deutlich früher als die Regelzahlungen sind. Dies ist analog zum Skonto des Großhandels an die Apotheke“, so Graefe. Bei AEP sei das so: Zahlt der Apotheker alle zehn Tage und per Lastschrifteinzug, entspreche das einer Vorfälligkeit von 30 bis 45 Tagen gegenüber der „Normalzahlung“. Dies entspreche dem Skonto der Industrie in Struktur und Höhe.
„Nicht analog ist die Praxis einiger Großhändler, Skonti zu geben“, betont Graefe. Während es bei der Industrie den Skonto auf den gesamten Betrag und alle Produkte gebe, nutzen einige Großhändlern laut Graefe recht willkürlich sogenannte Skontoausschlüsse für viele Produkte zur Steuerung der Nachfrage oder Preisdifferenzierung, zum Beispiel Betäubungsmittel, Kühlware, kontingentierte Produkte oder Angebotsartikel.
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