Bodybuilder zerrt Versandapotheken vor Gericht Alexander Müller, 13.11.2019 10:38 Uhr
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Bizeps gegen Doppelherz: Etliche Versandapotheken wurden wegen des Vertriebs des Aminosäure-Präparats von Queisser von einem Bodybuilder abgemahnt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Achtung, Abmahnfalle! Weil das Impressum erste Anlaufstelle für Abmahnanwälte ist, müssen Apotheker hier genau auf Fehlerlosigkeit achten. Eine Checkliste. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Auf externe Links muss hingewiesen werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Kostenpflichtige Beratungshotlines sind verboten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Angaben zum Datenschutz Foto: APOTHEKE ADHOC
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Gerade beim Versandhandel mit Arzneimitteln ist der Datenschutz wichtig. Screenshot
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Aber auch Vor-Ort-Apotheken müssen das Thema ernst nehmen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Kaufentscheidung muss eindeutig gekennzeichnet sein. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Für den Handel nach Österreich oder die Schweiz gelten andere Regeln. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Das Setzen von Cookies wird abgefragt oder es wird darauf hingewiesen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die AGB müssen leicht einsichtig sein und beim Kauf bestätigt werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Immer wieder stolpern Rezeptvorteile über Rx-Boni im Netz. Foto: APOTHEKE ADHOC
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TÜV zertifiziert ist schön, aber Vorsicht bei der Verwendung von Siegeln. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Bei Nahrungsergänzungsmittel kommt es auf die Darstellung an. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Auch die Angabe von Nährstoffen ist entscheidend. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Der Beipackzettel wird im Netz bereitgestellt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Das war nicht immer möglich. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Verschreibungspfichtige Arzneimittel dürfen in Shops nicht abgebildet werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Zu den Pflichtangaben zählt auch der Satz mit den Risiken und Nebenwirkungen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Es ist aber schon kritisiert worden, wenn der Satz auch bei freiverkäuflicher Ware gezeigt wurde, weil das die BEdeutung verwässere. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Beim Onlinepreisvergleich gibt es gleich mehrere Fallstricke. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Beschreibung muss stimmen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Was ist ein Top-Preis? Foto: APOTHEKE ADHOC
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Preisrabatt müssen nachvollziehbar sein. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Spätestens in der Fußnote muss eine verständliche Erklärung folgen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Gestritten wurde vielfach um die Verwendung von AVP als Verlgeichsgröße. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Der Vergleich mit einem UVP ist nur zulässig, wenn der Hersteller tatsächlich eine Empfehlung ausgesprochen hat. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Ansonsten ist der Bezug irreführend. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Berufshaftpflicht muss nicht unbedingt namentlich benannt werden. Screenshot
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Selbst der Begriff Lauer-Taxe war schon Gegenstand von Gerichtsverfahren. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Meist verkauft ist eine beliebte Kategorie, sie sollte allerdings auch stimmen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollten professionell sein. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Dafür gibt es in vielen Bereichen auch Standardformulierungen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Kunden müssen auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen werden. Screenshot
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Vorsicht auch bei PRoduktvergleichen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Neuerdings müssen Onlinehändler auf eine Plattform der EU zur Streitbeilegung hinweisen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Ob der e.K. im Impressum angegeben sein muss, ist noch umstritten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Der e.K. muss jedenfalls nicht der Apotheker selbst sein. Es kann sich dabei auch um eine Firma handeln. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Eine gebührenfrei Hotline ist nicht nur ein guter Service, sondern Pflicht. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Impressum und AGB müssen leicht zu finden sein. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Registrierte Versandapotheken müssen das DIMDI-Logo auf ihrer Seite führen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Sogar die Produktbeschreibung bei Amazon kann eine Abmahnfalle sein. Screenshot
Berlin - Anton „Tony“ Schmitter hat zwei Leidenschaften: Bodybuilding und Motorsport. In der jüngeren Vergangenheit ist, so hat es den Anschein, ein weiteres Hobby dazu gekommen: Versandapotheken abmahnen. Rund zwei Dutzend Versender haben Anfang des Jahres Post von Schmitters Anwalt bekommen, der wiederum in der Apothekenbranche kein Unbekannter ist. Vereinfacht gesagt geht es in verschiedenen laufenden Gerichtsverfahren um zwei Themenkomplexe: Die Angabe des Grundpreises und die Rechtmäßigkeit der Abmahnwelle.
Schmitters große Erfolge in der Bodybuilder-Szene liegen schon einige Zeit zurück, sind aber durchaus beachtlich: 2006 war er Deutscher Meister IFFB in der Klasse Senioren 40+. Doch der Szene ist er treu geblieben. Über seinen Onlineshop Body-Store verkauft er Nahrungsergänzungsmittel, Sportbekleidung und Zubehör, in Köln und Bonn betreibt er zwei Läden mit entsprechendem Sortiment.
Und in dieser Funktion sieht sich der ehemalige Mr. Düren (1988) durchaus in Konkurrenz zu Versandapotheken. Konkret geht es um den Verkauf von Aminosäure-haltigen Präparaten. In Schmitters Läden gibt es Spezialprodukte für Sportler als Pulver, Drops, Tabletten oder Kapseln, zum Beispiel die „Body Attack Gaba Gold“. In vielen Apotheken gibt es Doppelherz. Und Hersteller Queisser hat mit den „Aminosäuren Vital Kapseln“ ein immerhin vergleichbares Produkt auf dem Markt, auch wenn die Zielgruppen nicht vollkommen kongruent sein dürften.
Wegen der Bewerbung von Doppelherz oder anderer Aminosäure-Präparate wurden etliche Versandapotheken abgemahnt. Schmitters Anwalt, Patrick Richter von der Hamburger Kanzlei RST, moniert einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung: Bei den Präparaten fehle die Grundpreisangabe, so das Argument. Den Preis je Mengeneinheit – etwa pro Liter, Kilogramm oder 100 g – sieht der Gesetzgeber zur besseren Vergleichbarkeit als zusätzliche Angabe vor.
Die geforderte Unterlassungserklärung gaben die Abgemahnten allerdings mit wenigen Ausnahmen nicht ab, so dass viele Fälle vor Gericht landeten – mit unterschiedlichem Ausgang. Ganz aktuell musste das Duo Schmitter/Richter vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) in der vergangenen Woche erneut eine Niederlage einstecken. In einem Hinweisbeschluss kündigen die Richter an, dass sie die Berufung gegen die Entscheidung Landgerichts Köln (LG) einstimmig zurückweisen werden.
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