Mindestvorgaben für Teststellen

Zur Not auch weniger Tests in Apotheken

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Berlin -

Apotheken in Nordrhein-Westfalen erhalten finanzielle Zuschüsse, wenn sie „Bürgertests“ anbieten. Trotzdem zögern viele Inhaber:innen noch, ob sie sich von der Gesundheitsbehörde beauftragen lassen sollen, denn die Anforderungen an die Teststellen sind recht hoch. An den Standards will das Land auch nicht rütteln, Ausnahmen sollen aber möglich sein.

Mit der Corona-Teststruktur-Verordnung wurde den Apotheken in NRW eine Anschubfinanzierung sowie eine monatliche Zusatzpauschale von jeweils 1000 Euro zugesprochen. Zusätzlich gibt es die reguläre Vergütung von 12 Euro für die Durchführung und 9 Euro (ab April 6 Euro) für die Beschaffung der Tests.

Um die volle Förderung zu erhalten, muss die Apotheke gewisse Mindestanforderungen erfüllen: Das Testzentrum muss mindestens 20 Stunden pro Woche geöffnet sein, auch an Wochenenden müssen Termine möglich sein. Werden die Mindestleistungen nicht erbracht, kann die Behörde die Vergütung eigenständig kürzen. Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) hat sich dem Vorsitzenden Thomas Preis zufolge dafür eingesetzt, dass die Anforderungen abgesenkt werden, um mehr Apotheken für den Service zu gewinnen.

Doch das ist zumindest pauschal nicht vorgesehen: „An den Standards soll festgehalten werden“, teilte das Gesundheitsministerium des Landes (MAGS) auf Anfrage mit. Und doch gibt es Raum für Ausnahmen: „Dort wo eine Einrichtung diese nicht voll erfüllen kann, kann aber – bei einer Erforderlichkeit hinsichtlich der Versorgungsstruktur – dennoch eine Beauftragung erfolgen.“ Mit anderen Worten: Wenn sich kein anderer findet, können die Apotheken auch in kleinerem Umfang Tests anbieten. Zum Vergleich: Selbst das Testzentrum von Vorzeige-Testapotheker Dr. Björn Schittenhelm in Baden-Württemberg ist täglich nur zwei Stunden geöffnet, um einen wirtschaftlichen Betrieb darstellen zu können.

Bisher haben die Kommunen dem MAGS rund 1300 beauftragte Teststellen gemeldet. Darunter sind dem Sprecher zufolge große Testzentren, aber auch Apotheken. „Die Kommunen führen Listen und werden diese – sobald der erste Arbeitsdruck im Aufbau der Struktur abgearbeitet ist – auch im Internet veröffentlichen“, so die Ankündigung des Ministeriums.

Zahlen zu den noch offenen Anträgen gibt es nicht. Ebenfalls keine Auswertung hat das MAGS, wie viele Apotheken unter den Testzentren aktuell sind. „Die Apothekenverbände haben eine Beteiligungsquote von ein Drittel der landesweit 4000 Apotheken für realistisch gehalten“, so die Erwartung im AMGS.

Bis zum 19. März können Apotheken in NRW einen Antrag an die Gesundheitsbehörde ihres Kreises stellen, als Testzentrum beauftragt zu werden. Dabei muss die Konzeption der Teststelle kurz beschrieben werden, eine ausführliche Prüfung erfolgt bei Apotheken aber nicht. Die Auflagen hinsichtlich der Apothekenbetriebsordnung werden so gelockert, dass die Tests als apothekenübliche Leistung auch außerhalb der Betriebsräume stattfinden können.

Teilnehmende Apotheken sind wie alle Teststellen verpflichtet, täglich die von ihnen durchgeführten sowie die Zahl der positiven Testergebnisse per Mail an eine von der Behörde angegebene Adresse zu schicken. Für positive Testergebnisse gibt es ein besonderes Meldeformular. Die getesteten Personen erhalten ein Zertifikat über das Testergebnis. Die Apotheke muss sich als Teststelle außerdem bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Abrechnung der Testvergütungen melden.

 

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