Zu wenig Interessenten

Landrat appelliert an Apotheken

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Berlin -

Der Betrieb einer Teststelle ist für Apotheken freiwillig. In Bayern können Apothekerkammer und -verband nicht abschätzen, wie viele Betriebe tatsächlich kostenlose Schnelltests anbieten. Eine Meldepflicht dazu gebe es nicht, teilte die Kammer mit. „Die Kunden müssen momentan bei den jeweiligen Apotheken nachfragen”, sagte auch eine Verbandssprecherin. Weiße Flecken, also Regionen ohne Angebot, seien aber nicht bekannt: Einige Landratsämter hätten Listen von Betrieben veröffentlicht, die Gratis-Tests anbieten. Doch anderenorts sind die Behörden noch auf der Suche.

„Nach unserem letzten Aufruf haben sich erst drei Apotheken aus dem Landkreis für Schnelltests beauftragen lassen, was natürlich bei Weitem nicht ausreicht, um das gesamte Landkreisgebiet abzudecken“, sagte der Landrat des Landkreises Augsburg, Martin Sailer (CSU). „Darum möchte ich alle Personen, die dazu in der Lage wären, eine Teststelle in ihrer Apotheke zu eröffnen, inständig dazu aufrufen, sich von uns beauftragen zu lassen.“

Über das Angebot kostenloser Schnelltests entscheiden die Apotheken selbst. Diese Entscheidung hänge von mehreren Faktoren ab, so die Verbandssprecherin. Unter anderem müssten die Apotheken die Schnelltests von eigens dafür eingeteilten Mitarbeitern in separaten Räumen mit vom üblichen Kundenstrom abgetrennten Zugängen vornehmen. Nicht jeder Betrieb habe dafür ausreichend Platz.

Welche Räume für Schnelltests geeignet sind, hätten bislang regionale Behörden entschieden, sagte die Sprecherin. Eine einheitliche Leitlinie werde dazu vom Gesundheitsministerium erarbeitet. In der Zwischenzeit seien einige Apotheken aber schon kreativ geworden, betonte die Sprecherin. „Ich weiß von einer Apotheke, die das Raumproblem durch einen Wohnwagen gelöst hat.“

Lieferschwierigkeiten gebe es bei den Schnelltests nicht, sagte Verbandschef Hans-Peter Hubmann. „Test-Kits sind nach unserer Kenntnis ausreichend auf dem Markt vorhanden.“ Ein Ergebnis der Antigen-Tests liegt meist innerhalb von 15 bis 30 Minuten vor. Ist das Testergebnis positiv, müssen sich die Betreffenden in häusliche Quarantäne begeben.

 

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