Gesundheitswesen

BMG will Vorstandsgehälter kontrollieren

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Berlin -

Die Gehälter von Kassenchefs und Verbandsoberen im Gesundheitssystem sollen künftig besser kontrolliert werden. Die Verträge sollen erst nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht in Kraft treten können. Dies sieht ein Entwurf von Union und FDP vor, für den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Formulierungshilfe leistetet. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte einen Bericht der Süddeutschen Zeitung.

Die neue Regelung zielt auf Vorstände der Krankenkassen, auf die Chefs der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Bund und Ländern sowie auf die Vorsitzenden des Spitzenverbandes der Krankenkassen. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss sind betroffen. Rechtsaufsicht sind Bundesgesundheitsministerium, Bundesversicherungsamt und Länder.

Anlass für die Initiative waren Streitigkeiten um die Vertragsverlängerung für den Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, im vergangenen Jahr. Köhler hatte zunächst ein Jahresgehalt von 350.000 Euro im Jahr ausgehandelt. Nachdem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Höhe moniert und eine Änderung verlangt hatte, wurde das Jahresgehalt auf 320.000 Euro reduziert; es liegt damit aber immer noch über dem der Bundeskanzlerin.

Der Bundesrechnungshof hatte viele Verträge der Kassenvorstände den Angaben zufolge schon 2008 als überhöht kritisiert und Änderungen angemahnt. Die von Schwarz-Gelb geplante Neuregelung soll an die dritte Novelle zum Arzneimittelgesetz angehängt werden, damit sie vor der Sommerpause noch beschlossen werden kann.

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