Nur 7 Millionen Euro ausbezahlt

pDL: 400 Millionen Euro warten auf Abruf

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Berlin -

Auf eine halbe Milliarde Euro schätzte Dr. Carola Reimann, Vorsitzende des AOK Bundesverbands, zuletzt die Rücklagen für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL). Ganz so viel ist es noch nicht, doch auch im dritten Quartal klaffen Einnahmen und Ausgaben weit auseinander.

Weil seit mehr als zwei Jahren deutlich mehr Geld für die pDL an den DAV-Notdienstfonds (NNF) fließt als abgerufen wird, hatten sich zum Ende des ersten Halbjahres Rücklagen von insgesamt 375 Millionen Euro angesammelt. Im dritten Quartal flossen dann erneut 39 Millionen Euro, sodass sich der Topf weiter auf 414 Millionen Euro füllte. Parallel wurden 7,3 Millionen Euro ausgeschüttet, sodass schließlich 407 Millionen Euro auf Abruf warteten. Zahlen für das vierte Quartal liegen noch nicht vor.

Wie viele pDL erbracht wurden, weist der NNF in seinen Bescheiden nicht aus. Im Vergleich zum Vorjahresquartal hat sich die Höhe der Auszahlungen zwar erneut mehr als verdoppelt; im Vergleich zum Vorquartal, also dem zweiten Quartal 2024, ist sie aber nur um 18 Prozent gewachsen. Von April bis Juni wurden 6,2 Millionen Euro ausbezahlt (plus 31 Prozent gegenüber Q1/24), im ersten Quartal 4,7 Millionen Euro (plus 23 Prozent gegenüber Q4/23). Allerdings fiel auch Q3/23 im Jahresverlauf schon schwächer aus als die anderen Quartale.

Reimann hatte sich dafür ausgesprochen, die pDL-Rücklagen für den Notdienst auszuschütten. Andere Kassen wollen weitere Einzahlungen gleich ganz stoppen: Der Ersatzkassenverband vdek forderte bereits mehrfach öffentlich, den Aufschlag von 20 Cent je Packung sofort auszusetzen und das Geld sinnvoll im Interesse der Versicherten einzusetzen. „Es ist in Anbetracht der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr hinnehmbar, Mittel in dieser Größenordnung zu parken, obwohl sie augenscheinlich nicht in diesem Umfang für diese Versorgungsform benötigt werden“, so Ulrike Elsner, vdek-Vorstandsvorsitzende.

Während viele Apothekerinnen und Apotheker eine höhere Vergütung fordern, um pDL überhaupt anbieten zu können, klagte der GKV-Spitzenverband sogar gegen die Entscheidung der Schiedsstelle. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) wies die Klage zwar ab, begründete dies aber alleine mit der interpretationsfähigen gesetzlichen Grundlage und dem damit verbundenen Ermessensspielraum der Schiedsstelle – und nicht mit dem hohen Leistungsniveau, das es diesbezüglich in den Apotheken gebe. Gerade die Blutdruckmessung – im Grunde die einzige pDL, die überhaupt in größerem Umfang angeboten werden kann – sahen die Richter äußerst kritisch: Als „Dienstleistung“ müsse eine pDL mehr sein als eine Tätigkeit, die im normalen Apothekenbetrieb ohnehin angeboten werde.

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