Notdienstpauschale

Regierung: EU-Versender werden beteiligt

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Berlin -

Die Bundesregierung sieht beim Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) keinen Änderungsbedarf für ausländische Versandapotheken. Laut der Gegenäußerung an den Bundesrat sieht die aktuelle Version schon eine Beteiligung der EU-Versender vor. Auch ansonsten ist die Regierung mit dem Gesetzentwurf zufrieden.

Dem Gesetz zufolge sollen die Versender in einer Selbstauskunft mitteilen, wie hoch ihr Anteil am Notdienst-Fonds ist. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) soll die Zahlungsdisziplin der EU-Versender überprüfen. Der Bundesrat hatte die Regierung um Alternativen zur vermeintlich fehlenden Einbindung der Versandapotheken gebeten.

Aus Sicht der Regierung gibt es dafür keinen Bedarf: Der Gesetzentwurf verpflichte auch ausländische Versandapotheken zur Abführung der Beträge an den Notdienst-Fonds, antwortete die Regierung an den Bundesrat. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) werde im Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht über den DAV die Umsetzung des Gesetzes eng begleiten.

Die Länderkammer hatte die Regierung auch darum gebeten, kosteneffizientere und bürokratieärmere Alternativen zu suchen, um die Mittel für den Fonds aufzutreiben. Auch sollten der pauschale Zuschuss überprüft werden und eine Alternative zur Fondsverwaltung durch den DAV entwickelt werden.

Die Regierung sieht auch hierfür keinen Bedarf: In der Gegenäußerung heißt es, die entsprechenden Prüfungen seien im Gesetzgebungsverfahren bereits erfolgt. Weniger aufwändige Alternativen zur Aufbringung der Mittel seien insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ersichtlich. Dass der DAV den Fonds verwalten soll, werde nach wie vor als sachgerecht angesehen.

Die Fraktionen können noch bis zum kommenden Mittwoch Änderungsanträge zum ANSG einbringen. Bislang ist dies jedoch nicht geschehen, wie aus Koalitionskreisen verlautet.

Damit würde auch die von der ABDA gewünschte Klarstellung zur Besteuerung der Notdeinstpauschale fehlen: Die Apotheker befürchten wegen einer derzeit unklaren Formulierung im Gesetz, dass Beträge aus dem Fonds doppelt besteuert werden könnten.

Auch die von der ABDA geforderte Anhebung des Fixhonorar um einen Cent auf 17 Cent pro Packung scheint nach aktuellem Stand nicht durchzukommen. Die ABDA hatte die Erhöhung mit dem verspätetem Inkrafttreten des Gesetzes begründet.

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