Notdienstpauschale

ABDA will 1 Cent mehr

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Berlin -

Mit mehr als einem halben Jahr Verspätung soll im August die Notdienstpauschale eingeführt werden. Weil seit der Ankündigung soviel Zeit vergangen ist, will die ABDA noch einmal nachjustieren: Um auf die von der Politik in Aussicht gestellten 120 Millionen Euro zu kommen, müsste das Fixhonorar pro Packung um 17 statt um 16 Cent erhöht werden. Dies schlägt die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) vor.

Die ABDA bezieht sich auf Daten von IMS Health: Demnach sind 2012 knapp 705 Millionen Rx-Packungen abgegeben worden. Bei einer Erhöhung um 16 Cent ergeben sich so 113 Millionen Euro – also 7 Millionen Euro weniger als versprochen. Um dem politischen Willen Genüge zu tragen, müssten als 17 Cent mehr pro Packung abgerechnet und an den Notdienstfonds abgeführt werden. Dies gilt laut ABDA umso mehr, als im Gesetzentwurf kein Ausgleich für den verspäteten Start vorgeschlagen wurde.

Außerdem setzt sich die ABDA dafür ein, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine Verfahrensordnung durch seine Mitgliederversammlung erlassen darf, in der vor allem Einzelheiten zum Verwaltungs-, Widerspruchs- und Vollstreckungsverfahren geregelt werden. Anderenfalls drohten laut ABDA nämlich die Kosten für Streitigkeiten mit Apothekern zu Lasten aller Notdienstapotheken gehen.

Der DAV soll zudem als Behörde im Sinne des Verwaltungsgesetzes anerkannt werden; Klagen gegen Entschiedungen sollen wegen des bundesweiten Ansatzes nur am Sitz in Berlin möglich sein. Anderenfalls fürchtet man bei der ABDA, die Juristen quer durch die Republik an den Sitz der jeweiligen Apotheke schicken zu müssen.

Außerdem weist die ABDA auf die Umsatzsteuerproblematik hin: Sowohl bei der Fixpauschale als auch bei den Zahlungen des Notdienstfonds könnte der Staat die Hand aufhalten, wodurch der Betrag quasi doppelt besteuert würde. Die ABDA fordert eindringlich, dass die Notdienstpauschale als „echter Zuschuss“ nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

Schließlich soll noch an den Freiheitsgraden des DAV nachjustiert werden: Die Anlage der Mittel bei der Finanzagentur hält die ABDA nicht für sinnvoll, da der DAV kaum nennenswerte Mittel ansammeln wird und mit der Abwicklung der Zahlungsströme lieber eine Bank beauftragen will. Auch die Kostenerstattung für die Rechenzentren soll pauschal und ohne Einzelnachweis möglich sein.

Keinen Kommentar gibt es übrigens zur Beteiligung der ausländischen Versandapotheken. Der Bundesrat wird heute über einen Antrag beraten, mit dem die Regierung aufgefordert wird sicherstellen, dass auch ausländische Versandapotheken in den Fonds einzahlen.

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