Marktverengung

Methotrexat: Drei Hersteller stellen 97 Prozent her

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Berlin -

Die Marktverengung bei der Herstellung von Arzneimitteln nimmt immer weiter zu. Darauf weist der Verband Pro Generika hin. Immer weniger Hersteller sicherten die Medikamentenversorgung für immer mehr Patienten, warnt er.

Pro Generika erklärt am Beispiel Methotrexat (MTX) die Thematik. 97 Prozent der Packungen würden von nur drei Herstellern produziert. Das Problem sei laut Pro Generika, dass hinter drei Herstellern nur ein einziger Wirkstofflieferant stehen könnte.

Im vergangenen Jahr wurden demnach rund 1,1 Millionen Packungen des Rheuma-Mittels verschrieben. Knapp die Hälfte aller Rabattverträge für MTX seien sogar mit nur einem Unternehmen geschlossen worden. „MTX ist kein Einzelfall, bei anderen Medikamenten ist es ganz ähnlich.“

Die Folgen der zunehmenden Marktverengung könnten dramatisch sein: Im Fall eines Lieferengpasses könnten andere Hersteller nicht einspringen. Denn sie nähmen den Wirkstoff ganz oder bis zum Beginn der nächsten Ausschreibungsrunde aus ihrem Sortiment. Kurzfristig könnten sie eine Versorgungslücke demnach nicht schließen.

Der Verband kritisiert, dass das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) das Problem der Oligopolisierung von Wirkstoffherstellern nicht löse. Zwar seien Vorgaben zum Abschluss von Rabattverträgen formuliert worden - eine gesetzliche Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit mehreren Herstellern, die ihre Wirkstoffe aus unterschiedlichen Quellen beziehen, bestehe aber nicht.

Den Plänen zufolge seien die Krankenkassen künftig angehalten, beim Abschluss ihrer Verträge „sowohl der Vielfalt der Anbieter als auch der Gewährleistung einer unterbrechungsfreien und bedarfsgerechten Lieferfähigkeit Rechnung zu tragen“. Damit seien Rabattverträge weiterhin möglich, bei denen nur ein einziger Hersteller die Patienten der Kasse versorge. Dabei hätten die vergangenen Jahre klar gezeigt: „Reine Apelle, deren Inhalte gesetzlich nicht festgeschrieben sind, verändern die Mechanismen der Marktverengung nicht“, kritisiert der Verband.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hatte zuvor gefordert, dass die Kassen bei Rabattverträgen die Verantwortung für eventuelle Engpässe tragen sollten. Die Kassen hätten ihren Mitgliedern mit dem Rabattvertrag eine ausreichende, rechtzeitige und zweckmäßige, also qualitativ dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung garantiert. Deshalb seien sie auch in der Bringschuld.

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