Kassenabschlag

Letzte Chance am 7. November

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Berlin -

Die Verhandlungen zum Kassenabschlag 2013 drohen schon nach der ersten Gesprächsrunde zu scheitern. Weil die Positionen des GKV-Spitzenverbands und des Deutschen Apothekerverbands (DAV) meilenweit auseinander liegen, könnte womöglich wieder die Schiedsstelle angerufen werden. Am 7. November werden sich die Verhandlungskommissionen noch einmal zusammensetzen, um ohne Schlichter eine Lösung zu finden.

Uneins sind sich Kassen und Apotheker schon in der Frage, an welchem Punkt die Verhandlungen starten: Der DAV sieht einen Abschlag von 1,75 Euro als Verhandlungsbasis, der GKV-Spitzenverband pocht auf den AMNOG-Wert von 2,05 Euro. Gestritten wird auch darum, welche Jahre bei der Kostenentwicklung der Apotheken zu berücksichtigen sind.

Zumindest bei der Ausgangsbasis dürften die Apotheken in einem möglichen Schiedsverfahren gute Karten haben. Denn neben den drei Vorsitzenden und je fünf Vertretern von DAV und GKV-Spitzenverband sitzt ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) als Beigeladener in der Schlichtungsrunde. Dieser könnte einen Fingerzeig geben – immerhin haben mehrere Koalitionspolitiker und sogar Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) mehrfach erklärt, dass 1,75 Euro der Ausgangspunkt sei.

Zwar soll die Politik nicht in die Verhandlungen der Selbstverwaltung eingreifen – doch daran hat sich das BMG schon in der Vergangenheit nicht immer gehalten: Im Schiedsverfahren um den Kassenabschlag 2010 hatte der Ministeriumsvertreter interveniert, als die Schlichter den Abschlag von 1,75 Euro ausgehend weiter absenken wollten. Schwarz-Gelb hatte gerade das AMNOG und damit die Erhöhung des Zwangsrabatts beschlossen. Das BMG wollte dies nicht durch eine Absenkung für 2010 konterkariert sehen.

Auch damals war über die Ausgangsbasis verhandelt worden: Weil über den Schiedsspruch für 2009 noch vor Gericht gestritten wird, wollten die Kassen den dort beschlossenen Wert von 1,75 Euro nicht akzeptieren.

Schließlich stimmten die Kassen dem Abschlag in dieser Höhe zu – allerdings nur unter Vorbehalt: Sollten die Gerichte den Schiedsspruch für 2009 aufheben, fällt auch der für 2010 wieder.Gegen diese Anknüpfung hatte der DAV Klage eingereicht. In beiden Fällen steht die Entscheidung noch aus.

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