Kommentar

Reich durch Retax

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Berlin -

Wer eine Rechnung bezahlen soll, der prüft vorher, ob alles richtig ist. Das gilt im Privaten genauso wie im Geschäftlichen. Dass die Krankenkassen den Apotheken die Vergütung schon bei formalen Fehlern verweigern können, ist eine Perversion des Sozialrechts, die mittlerweile sogar Finanzinvestoren auf den Plan gerufen hat. Die Botschaft ist klar: Es wird noch schlimmer werden.

Eigentlich sollten die Tage von Retaxfirmen wie Inter-Forum, GfD oder Syntela gezählt sein. Denn große Kassen übernehmen die Prüfung selbst und da immer mehr Kassen fusionieren, fallen potenzielle Kunden für die externen Anbieter weg. Parallel haben so ziemlich alle Leistungserbringer eine gewisse Bändigung der Fehlerjäger durchgesetzt. Nur die Apotheker waren bei der Politik bislang nicht erfolgreich.

Dass trotzdem Investoren Geld in die auf den ersten Blick unscheinbaren Dienstleister stecken, zeigt, dass in der Rezeptprüfbranche weiter Goldgräberstimmung herrscht. Schon in den vergangenen Jahren konnten die Kontrolleure der Kassen Millionengewinne anhäufen – es geht nicht um die Versorgung, sondern um Geld und Macht.

Die professionelle Anleger spekulieren aber nicht auf vergangene, sondern auf künftige Gewinne. Und tatsächlich bieten die gesundheitspolitischen Neuerungen der vergangenen Jahre ein weites Spielfeld für Firmen, die bei der Umverteilung von Geldern mitspielen und mitverdienen wollen. Dazu gehören Disease-Management-Programme genauso wie Selektivverträge oder die Öffnung der Kliniken für den ambulanten Bereich.

Wo Managementgesellschaften und Prüfsöldner die Versorgung steuern, geraten Leistungserbringer schnell zu Erfüllungsgehilfen. Die Übermacht der Pharmacy Benefit Manager (PBM) in den USA zeigt, welche Auswüchse möglich sind. Wer als Apotheker nicht nach der Pfeife der Rezeptmakler tanzt, wird von der Versorgung ausgeschlossen. Lukrative Aufträge werden sowieso gleich direkt beliefert. Befindlichkeiten der Patienten spielen dabei keine allzu große Rolle.

Doch selbst ohne professionelle Retaxfirmen sind die Apotheken vor einer Rezeptprüfung mit kommerziellem Hintergrund nicht gefeit. Dazu gibt es zu viele traurige Beispiele von Kassen, die sich unter dem Deckmantel der Versorgungssicherheit mit Formfehlern auf dem Rezept bereichern. Es scheint dabei aus Kassensicht einen Zusammenhang zwischen Arzneimittelsicherheit und Listenpreis des zu retaxierenden Arzneimittels zu geben.

Die obersten Gerichte haben die Apotheker nicht auf ihrer Seite. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte Retaxationen 2013 zum Berufsrisiko der Apotheker erklärt und unlängst im Bereich der Sterilrezepturen auch die freie Apothekenwahl in Abrede gestellt. Parallel hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Zusammenhang mit Wartezimmer-TV entschieden, dass Mittelsmänner nicht für apotheken- und berufsrechtliche Verstöße belangt werden können. Wenn die Heilberufler nicht bald gestärkt werden, wird der „Schutzzaun Apothekenrecht“ zum Gefängnis.

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