Apothekenhonorar

Auf dem Weg zum fixen Abschlag

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Berlin -

Der Kassenabschlag sinkt im kommenden Jahr um 3 Cent auf 1,77 Euro. Darauf hatten sich Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband im Mai 2013 verständigt. Bis Juli wollten sich die Vertragspartner verständigen, wie es ab 2016 weitergehen soll. Nach dem Willen von Apothekern und Kassen soll der Gesetzgeber den Zwangsrabatt festschreiben. Doch weil es hier keine Bewegung gibt, drohen wieder zähe Verhandlungen.

Der GKV-Spitzenverband hatte der Regierung zuletzt im Alleingang einen konkreten Vorschlag für eine gesetzliche Regelung unterbreitet: Die Passage zur Anpassung über die Selbstverwaltung sollte einfach aus dem Gesetz gestrichen werden, hieß es im Februar in der Stellungnahme der Kassen zum SGB-V-Änderungsgesetz. Der entsprechende Paragraf hätte dann nur noch die Formulierung aus dem AMNOG beinhaltet – und damit einen Kassenabschlag von 2,05 Euro.

GKV-Vize Johann Magnus von Stackelberg hat sich gewundert, dass die ABDA dem Gesetzgeber keinen eigenen Vorschlag gemacht hatte. Jetzt müsse man in den anstehenden Gesprächen sehen, ob der DAV noch zu der Festschreibung stehe, sagte er am Freitag bei einer Podiumsdiskussion auf der Interpharm.

Beim DAV war man dagegen davon ausgegangen, dass zunächst mit den Kassen eine Einigung erzielt werden müsste, bevor der Gesetzgeber gefragt wird. In der Vereinbarung zum Kassenabschlag aus dem vergangenen Jahr heißt es schließlich, die Vertragspartner würden sich „gemeinsam auf politischer Ebene dafür einsetzen“, dass der Abschlag festgeschrieben werde.

Wenn Kassen und Apotheker bis Ende Juni nicht zueinander gefunden haben, müssten sie einen neuen Abschlag für 2016 verhandeln. Ausgangsbasis wäre laut der getroffenen Einigung der Wert von 1,77 Euro.

Laut Gesetz müssten dann „auf Grundlage einer standardisierten Beschreibung der Leistungen“ etwaige Veränderungen ermittelt werden. Zu berücksichtigen sind dabei „Einnahmen und Kosten der Apotheken durch tatsächliche Betriebsergebnisse repräsentativ ausgewählter Apotheken“.

Diese Vorgaben haben den Vertragspartnern schon bei den zurückliegenden Verhandlungen Kopfschmerzen bereitet. Die Auswahl der Apotheken war den Kassen nicht repräsentativ genug. Und eine standardisierte Leistungsbeschreibung liege bis heute nicht vor, kritisierte von Stackelberg. „Wir brauchen mehr Leistungstransparenz“, forderte der GKV-Vize.

Dieselbe Diskussion um die Zahlen hatten die Apotheker schon bei der Anpassung ihres Fixhonorars führen müssen. Die ABDA hatte der Politik 2012 Treuhand-Zahlen zur betriebswirtschaftlichen Lage von rund 650 Apotheken zur Verfügung gestellt, die jedoch in Gesundheits- und Wirtschaftsministerium angezweifelt wurden. Am Ende waren die 8,35 Euro wohl eher politischer Wille als Mathematik.

Umso wichtiger wäre es daher, dass Apotheker und Kassen mit einem gemeinsamen Vorschlag antreten. Denn wenn der Gesetzgeber erst noch nachrechnen muss, müssten sich die Apotheker womöglich auch an dieser Front mit Toleranzbereichen und Standardfehlern herumschlagen.

Nur noch das Fixhonorar wäre bei einer gesetzlichen Regelung des Kassenabschlags variabel. Aus diesem Grund fordert der DAV nachdrücklich eine regelmäßige Überprüfung, um nicht wieder zehn Jahre auf eine Anpassung warten zu müssen.

Zumindest in diesem Punkt gibt es Unterstützung seitens des GKV-Spitzenverbands: Die Kassen wollen nämlich die Kostensteigerungen der Apotheken nicht alleine übernehmen, sondern über das Fixhonorar auch die PKV einbinden. „Wenn der Großkundenrabatt abgebaut wird, um die wirtschaftliche Entwicklung abzufedern, sinkt er irgendwann auf Null und wird zum Großkundenzuschuss“, so von Stackelberg.

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