Patientinnen und Patienten mit dringenden Anliegen sollen nach Vorstellung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) durch stärkere Steuerung schneller an Facharzttermine kommen – mit elektronischen Überweisungen und einer „Terminbörse“ mit einheitlichen Standards. Dort müsse es ein Kontingent zeitnaher Termine für Fälle geben, bei denen ein Hausarzt die Dringlichkeit festgestellt hat, sagte die stellvertretende Vorstandschefin des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, im brandenburgischen Kremmen.
In die E-Terminbörse sollten Praxen einen Teil ihrer freien Terminkapazitäten einstellen müssen, erläuterte Stoff-Ahnis. Zum Einstieg in die Versorgung solle es eine Ersteinschätzung des Bedarfs geben – über ein digitales Tool, das etwa über Kassen-Apps laufe, oder in einer Hausarztpraxis. Weiterbehandlungen bei Fachärzten sollen dann nur noch mit Überweisung zu bekommen sein, mit Ausnahme unter anderem für Termine bei Augenärzten oder Gynäkologen.
Das bisherige System zeige relevante Schwächen, sagte Stoff-Ahnis. In Deutschland gingen Versicherte im internationalen Vergleich sehr häufg in Sprechstunden. Die Kontaktzahlen müssten herunter – nicht, um Geld zu sparen, sondern um Ärzten mehr Zeit zu geben und auch dringende Fälle früher behandeln zu können. Zudem gebe es oft ein unkoordiniertes Nebeneinander von Haus- und Fachärzten mit Doppeluntersuchungen und Verzögerungen.
Hintergrund sind Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für einen zentralen digitalen Weg zu Behandlungen und Terminen in den Praxen. Laufen soll das über die Apps der elektronischen Patientenakten (ePA), wie ein Gesetzentwurf vorsieht. Dort sollen Kassen spätestens ab Februar 2028 Funktionen für einen „digitalen Versorgungseinstieg“ einrichten – etwa zum Buchen von Terminen und mit einem Zugang zu einer standardisierten ersten Einschätzung von Beschwerden, nach der man weiter gelotst werden kann.
Vorbereitet werden soll mit diesem Digitalgesetz auch die von der Koalition vorgesehene Einführung eines Systems, bei dem Patienten in der Regel primär, also zuerst, in eine Hausarztpraxis gehen sollen. Diese soll sie dann bei Bedarf – mit Termin in einem bestimmten Zeitraum – an Fachärzte überweisen.
Die Kassen fordern zudem eine Stärkung der Patientenrechte bei häufig angebotenen Selbstzahlerleistungen in Arztpraxen. Nötig seien hinreichende Aufklärung und auch eine Bedenkzeit, so GKV-Spitzenverband-Vorstandsmitglied Martin Krasney. Patientinnen und Patienten sollten zunächst nach Hause gehen und sich informieren können, ehe sie sich entscheiden.
Der GKV-Spitzenverband schlägt vor, dass zwischen Angebot und Annahme eine Einwilligungsfrist von mindestens 24 Stunden vorgeschrieben werden sollte. Was für Haustürgeschäfte gelte, müsse auch für die Gesundheit gelten, zumal es nach einem Eingriff keine Widerrufsmöglichkeit gebe. Problematisch sei, dass bei einem Nein teils Nachteile bei der Behandlung oder für das Vertrauensverhältnis zur Ärztin oder zum Arzt befürchtet werden.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Angebote, die nicht zum Katalog der Leistungen auf Kassenkosten gehören – etwa Ultraschall-Untersuchungen der Eierstöcke oder das Messen des Augen-Innendrucks. Patienten müssen dafür dann in der Praxis selbst zahlen. Jährlich würden dafür mindestens 2,4 Milliarden Euro ausgegeben, erläuterte der Verband mit Verweis auf Daten aus einer Versichertenbefragung und einer darauf aufbauenden Hochrechnung.
Krasney wies auf Experteneinschätzungen des Medizinischen Dienstes hin, der in einem „IGeL-Monitor“ inzwischen 70 Leistungen bewertet hat. Davon seien bei 64 Leistungen ein unklarer Nutzen oder tendenziell eher negative Effekte festgestellt worden. Kassen-Leistungen hätten generell „das Prädikat, dass sie qualitätsgecheckt sind“. Darüber entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken. Nach einer positiven Bewertung sei zum Beispiel eine zunächst als IGeL angebotene Stoßwellentherapie bei einem Fersensporn in den Katalog hineingekommen.
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