Die Krankenkassen wenden sich in ihren Stellungnahmen wie erwartet gegen das Apothekenstärkungsgesetz. Sowohl das Boni-Verbot als auch die vorgesehene – bereits gekürzte – Honorarerhöhung für Apotheken sind dem GKV-Spitzenverband ein Dorn im Auge. Stattdessen protegiert der Verband das 2hm-Gutachten und Arzneimittel-Abgabeautomaten. Die AOK hat eine eigene Stellungnahme abgegeben, will aber im Kern dasselbe.
Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gehe insgesamt in eine falsche Richtung: „Erforderlich wäre eine Flexibilisierung des Apothekenmarktes mit Öffnung für neue Versorgungsformen sowie eine Umstrukturierung der bestehenden Vergütung“, so der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zum Entwurf des „Apothekenstärkungsgesetzes“.
Natürlich freuen sich die Kassen, dass Spahn das Rx-Versandverbot in seinem Entwurf nicht mehr anfasst. Denn der Versandhandel trage „zu einer Belebung der starren Apothekenstrukturen“ bei und werde auch künftig notwendig für die Versorgung gerade immobiler Patienten sein. Die geplante Verlagerung des Rx-Boni-Verbots ins Sozialgesetzbuch als Ersatzmaßnahmen halten die Kassen aber für eine schlechte Idee. Auch bei der Gestaltung der Gesundheitssysteme habe sich der nationale Gesetzgeber nämlich an die EU-Spielregeln zu halten. Und den einheitlichen Apothekenabgabepreis habe der EuGH als Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit gesehen. Die Kassen hatten sich vielmehr widerholt für eine allgemeine Preisfreigabe auch in Deutschland eingesetzt.
Mehr noch: Die Kassen kündigen bereits durch die Blume an, dass sie nicht gegen DocMorris & Co. vorgehen werden, sollten diese weiterhin Boni gewähren: „Die an die Vertragsparteien des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung gerichtete Verpflichtung, bei einem Verstoß der dem Rahmenvertrag beigetretenen Versandhandelsapotheke aus einem Mitgliedsstaat gegen das Verbot zur Gewährung von Rabatten oder Boni Vertragsstrafen oder sogar einen zeitlich befristeten Ausschluss von der Versorgung vorzusehen, ist auf einer derart unsicheren Rechtsgrundlage kaum durchsetzbar.“ Denn schließlich sei gerade der GKV-Spitzenverband an Recht und Gesetz gebunden und könne nichts durchsetzen, was der EuGH verbietet.
APOTHEKE ADHOC Debatte