Prämien für Vor-Ort- und Landapotheken

Kammer will gestaffelte Packungspauschale

, Uhr
Berlin -

Das Apothekenhonorar soll reformiert werden, so steht es im Koalitionsvertrag und so hat es Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt. Erklärtes Ziel ist die Stärkung von Landapotheken, für die Ampel läuft es auf eine Umverteilung hinaus. Der Vorstand der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern (AKMV) hat ein eigenes Konzept entwickelt und der Abda vorgelegt. Ziel ist es, eine interne Diskussion anzustoßen.

Mit seinem Vorschlag will der Kammervorstand einen Beitrag in der Diskussion um eine „gerechte Honorierung“ liefern. „Ausländische Versandapotheken dürfen nicht unter wettbewerbsverzerrenden Rahmenbedingungen, ohne staatlichen Versorgungsauftrag und für weniger Leistung dieselbe Packungspauschale erhalten“, schreiben Dr. Dr. Georg Engel, Marco Bubnick, Susanne Paschka, Dr. Torsten Möller, Dr. Christoph Rosenbaum und Dr. Philipp Schick in ihrem Papier. Daher sieht ihr Vorschlag eine gestaffelte Packungspauschale vor.

Drei Bestandteile für Fixum

Konkret soll das Fixum in drei Bestandteile aufgegliedert werden:

  • kaufmännische Leistungskomponente für alle Apotheken in Höhe von 7,50 Euro
  • Strukturpauschale 1für alle Vor-Ort-Apotheken in Höhe von 6,00 Euro
  • Strukturpauschale 2 für Apotheken in ländlichen Gebieten in Höhe von mindestens 1,00 Euro

Die Strukturpauschale 1 wird damit gerechtfertigt, dass Präsenzapotheken das Gesundheitssystem durch Beratung und Vorbeugemedizin signifikant entlasten. Aufgrund ihrer Qualifikation und auch wegen der permanenten Überlastung der Praxen seien sie als erster Ansprechpartner zu Gesundheitsthemen etabliert; zudem entlasteten sie die Kassen durch die Beratung zur Selbstmedikation.

Der zusätzliche Vergütungsbestandteil sei gegenüber dem Versandhandel aufgrund mehrerer Aspekte zu rechtfertigen:

  • dramatisch höhere Mieten für Lagen in Wohnortnähe der Bevölkerung
  • exorbitant höhere Personalkosten, vor allem um die notwendige Vor-Ort-Versorgung und Akutversorgung abzusichern
  • Vorhaltung von Ressourcen zur Bereitstellung der pharmazeutischen Dienstleistungen

Extrabedarf für Landapotheken

Die Strukturpauschale 2 sei notwendig, da Apotheken im ländlichen Raum vor besonderen Herausforderungen stünden:

  • Sie seien wesentlich stärker in ihrer Existenz bedroht.
  • Es gebe Nachfolge- und Personalprobleme aufgrund zunehmender Landflucht.
  • Die Kaufkraft der Bevölkerung sei geringer.
  • Die Abhängigkeit von GKV-Umsätzen und damit Regulierung durch Politik und GKV sei größer.
  • Apotheken seien als Gesundheitsmanager und als soziale Instanzen in ländlichen Gebieten besonders wichtig, „damit die von der Politik seit Längerem propagierte Angleichung der Lebensqualität an die in urbanen Strukturen zumindest ansatzweise umgesetzt werden kann“

„Wir ermittelten also die nötige und angemessene Anhebung der Packungspauschale auf 13,50 Euro für Stadt- und 14,50 Euro für Landapotheken“, so der Kammervorstand. „Die Begründungen für deren Berechtigung zeigen, dass die Apotheker und Apothekerinnen schon jetzt genau das Potential heben, von dem der Bundesminister glaubt, es nicht ausgeschöpft zu sehen.“

Lockerung des Notdienstes

Was Lauterbachs Pläne von Light-Filialen angeht, kommt aus Mecklenburg-Vorpommern ein Gegenvorschlag: „Nicht die von ihm angedachte Entlastung innerhalb eines Filialverbunds löst Probleme, sondern eine regional den jeweiligen geographischen, infra- und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten individuell angepasste Notdienstregelung.“ Der Appell an die Abda lautet daher, mit eigenen Forderungen auf Lauterbach zuzugehen: „Unterstützen Sie ihn in diesen Überlegungen und schieben Sie ihn auf das richtige Gleis. Wirken Sie darauf hin, dass den Bundesländern und den dort jeweils für die Notdienstplanung zuständigen Gremien mehr Kompetenz und eine größere Flexibilität zugestanden wird.“

Mecklenburg-Vorpommern sei das typischste Flächenland in der Bundesrepublik. „Hier herrscht die mit Abstand geringste Apothekendichte, bezogen auf die zu versorgende Fläche. Beispielweise beträgt der Unterschiedsfaktor im Landesdurchschnitt (also inklusive aller Städte) im Vergleich zu Berlin knapp 70. Wir können Flächenversorgung im Regel- und im Notdienst, weil wir es müssen und schon seit mindestens 33 Jahren erfolgreich tun.“

Als Kammer stehe man der Abda für Gespräche über Reformideen bereit: „Wir kennen die Probleme in der Fläche, die bei uns landesweit und regional in der gesamten Bundesrepublik herrschen. Nutzen Sie die Expertise von Landeskammer und -verband unseres Bundeslandes, beziehen Sie uns in Ihre Überlegungen ein. Wir stehen bereit!“

Abfuhr für Lauterbach-Pläne

Außerdem fordert der Kammervorstand die Abda-Präsidentin auf, ihr energisches Auftreten gegenüber Lauterbach fortzuführen. „Auch der Vorstand der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern steht geschlossen zur Positionierung des Deutschen Apothekertags, keinen Fremdbesitz, keine Erweiterung des Mehrbesitzes und keine Arzneimittelabgabestellen zu wollen. Wir lehnen lede Art von Abgabestellen und natürlich ihre Leitung durch pharmazeutisch-technische Assistenten ab.“

Lauterbach hatte eine Reform der Vergütung angekündigt. In seinen Eckpunkten heißt es: „Reform der Apothekenvergütung, um Honoraranreize für strukturschwache Standorte zu schaffen.“ Und bereits im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf folgende Formulierung verständigt: „Wir novellieren das ‚Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken‘, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen.“

„Sie kennen meine Position, dass ich hochqualifzierte Leistungen als unterfinanziert bewerte, während die kaufmännische Leistung nicht optimal vergütet wird“, sagte er beim DAT. „Es muss ein anderes Gleichgewicht geben. Ein Apothekensterben hat begonnen. Da ist eine neue Honorierung ein gutes Instrument.“ Nach dem Treffen mit Overwiening am Freitag schrieb er bei X (ehemals Twitter: „BMG plant eine Verbesserung der Apothekenversorgung auf dem Land und in unterversorgten Regionen. Das Ziel scheint geeint. Aber bei den Honorarvorstellungen bleiben Konflikte. Trotzdem gutes Gespräch.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
Apothekenhonorar erhöhen und Inflationsausgleich einführen
Groeneveld: Bundesregierung muss handeln
Keine Einigung auf Kabinettsebene
Lauterbach: Werden das ApoRG hinterher schieben
ApoRG verhindern – „koste es, was es wolle“
Apotheken, Fliegen und die Frösche im Teich
Mehr aus Ressort

APOTHEKE ADHOC Debatte