Lieferengpassgesetz

Hersteller unzufrieden mit Lauterbach

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Berlin -

Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) löst bei den Herstellerverbänden Unzufriedenheit aus: Der Entwurf zeuge von Inkonsequenz, die Maßnahmen seien halbherzig und würden nicht die nötigen Effekte erzielen.

„Die aktuell angedachten Maßnahmen werden die Versorgung mit Arzneimitteln nicht verbessern“, so Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Die vorgeschlagenen Regelungen ließen die grundlegenden Probleme unberücksichtigt, sie seien halbherzig und kompliziert. Die notwendige Diversifizierung der Lieferketten werde damit nicht erreicht, hinzu kämen auf die Hersteller Belastungen durch erhöhte Anforderungen bei der Bevorratung zu, so Cranz weiter. „Besonders enttäuschend ist, dass der dringend notwendige Inflationsausgleich für preisregulierte Arzneimittel nur unzureichend vorkommt“, sagt er.

Auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ist unzufrieden. Der Regierungsentwurf benenne die Probleme korrekt, zeuge aber erneut von Inkonsequenz. „Das ALBVVG ist der politische Versuch, die Symptome eines kaputt gesparten Systems zu behandeln, ohne jedoch an der ursächlichen Wurzel von Fehlanreizen in der gesamten Grundversorgung anzusetzen“, so BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen.

Onkologika vernachlässigt

Der Effekt des Gesetzes bleibe gering, solange sich die geplanten Maßnahmen auf ein bis zwei Prozent der Arzneimittel bezögen und gleichzeitig Rabattverträge, Preisobergrenzen und weitere Herstellerabschläge fortbestünden, moniert der BPI. „Für mich ist insbesondere völlig unverständlich, dass die Standortförderung bei Rabattverträgen nun nicht einmal mehr für Onkologika vorgesehen ist. Dabei gab und gibt es gerade hier zu wenig Hersteller und eine zum Teil angespannte Versorgungslage“, so Joachimsen. Bevorratungs- und Meldepflichten seien hingegen kontraproduktiv und wirkten „wie ein Brandbeschleuniger“.

Pro Generika mahnt an, dass das Ziel des Gesetzes die nachhaltige Bekämpfung von Lieferengpässen sei, „doch es nimmt zunächst nur Kinderarzneimittel und Antibiotika ins Visier“, so Geschäftsführer Bork Bretthauer. „Bei allen anderen Medikamenten bleiben die Problemursachen bestehen und die Versorgungslage, wie sie ist: wenig stabil und teilweise sogar prekär“, sagt er. Schon im Referentenentwurf seien „nur punktuell richtige Ansätze zu erkennen“ gewesen, nun würden ausgerechnet die Maßnahmen zur Stabilisierung der Versorgung mit Krebsmitteln wegfallen.

Festbetragsaussetzung für Planungssicherheit

Eine „verbindliche Vorgabe für regional diversifizierte Lieferketten“ sei für alle Rabattverträge notwendig, zudem ein ausreichender Inflationsausgleich. Für das Frühwarnsystem zur Engpasserkennung äußert man einen eigenen Vorschlag: Immer dann, wenn die Herstelleranzahl für ein Arzneimittel bedrohlich schrumpft, müssten Preissenkungsinstrumente wie Rabattverträge und Festbeträge ausgesetzt werden – und zwar für fünf Jahre. Das gebe Unternehmen Planungssicherheit, Investitionen zu tätigen und sich wieder an der Versorgung zu beteiligen.

„Die jüngsten Engpässe sind entstanden, weil immer weniger Hersteller Generika kostendeckend produzieren können. Das Gesetz müsste Anreize schaffen, damit Unternehmen wieder in die Versorgung einsteigen“, so Bretthauer. Diese Chance aber nutze es nicht. „Wenn Unternehmen mit der Herstellung von Arzneimitteln weiterhin rote Zahlen schreiben, werden sie sich aus der Versorgung zurückziehen müssen. Engpässe werden die Folge sein“, so seine Prognose.

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