Selektivverträge

Kassen: Schlechte Leistungserbringer ausschließen

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Berlin -

Was bei den Rabattverträgen der Kassen zählt, ist allein der niedrigste Preis. Künftig soll nach der Vorstellung des GKV-Spitzenverbands aber auch schlechte Qualität durch Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden. Zunächst geht es um die Leistungen der Kliniken, doch die Debatte ist bewusst offen gehalten.

Mehr Qualität soll nach Ansicht der Kassen über die Vergütung, mehr Transparenz und Ausschreibungen erreicht werden: So sollen schlechterere Leistungserbringer aus der Versorgung ausgeschlossen werden können: „Qualitätsverträge“ müssten ermöglicht werden – Selektivverträge, für deren Teilnahme eine überdurchschnittliche Qualität Voraussetzung sei.

Geeignet seien elektive, standardisierbare Leistungen, insbesondere in Ballungsgebieten mit Überversorgung, heißt es vom GKV-Spitzenverband.

Auch die Patienten sollen nach dem Willen der Kassen die Qualität medizinischer Leistungen besser überprüfen können. Es sei gemeinsame Aufgabe aller Akteure im Gesundheitswesen – von den Ärzten und Kliniken über die Krankenkassen bis hin zur Politik – Qualität transparenter zu machen, erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Dr. Pfeiffer. Qualitätsmessung und -transparenz trage zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei.

Deutschland habe eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Umso unverständlicher sei es, dass sich Patienten nur in wenigen Bereichen über die Qualität der angebotenen Leistungen informieren könnten, kritisierte Pfeiffer. Sie verwies als Beispiel auf das Einsetzen künstlicher Herzklappen. Dies sei mittlerweile ein Standardeingriff. Allerdings würden einen solchen Eingriff auch Krankenhäuser vornehmen, die keine herzchirurgische Fachabteilung hätten.

Pfeiffer verlangte strukturelle Verbesserung in der Versorgung, „damit die Krankenhäuser nicht zulasten der Patientensicherheit von wissenschaftlichen Standards abweichen“. Gute Arbeit solle sich künftig für Kliniken lohnen. „Deshalb muss sich das Gesundheitssystem schrittweise dahin bewegen, dass die Qualität einer medizinischen Leistung Einfluss auf die Höhe der Vergütung hat.“

In den Koalitionsverhandlungen hatten Union und SPD eine Honorarreform für die Krankenhäuser vereinbart. Diese sollen weit stärker als bisher nach ihren Behandlungserfolgen bezahlt werden. Im August wurde ein „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ (IQTiG) geschaffen, das im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität erarbeiten soll.

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