Thüringen

Förderung: 40.000 Euro für Landapotheken

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Erfurt -

Ärzte, die eine Praxis in kleinen Orten gründen oder übernehmen wollen, werden bereits seit Längerem vom Land finanziell gefördert. Nun gibt es auch Zuschüsse für Apotheken und Zahnärzt:innen.

Die Landesregierung fördert jetzt auch die Niederlassung von Zahnärzt:innen und Apotheker:innen in ländlichen Regionen finanziell. Sie können dafür einen Zuschuss von jeweils bis zu 40.000 Euro zu den Investitionskosten erhalten. Das geht aus einer neuen Richtlinie hervor, die das Gesundheitsministerium erlassen hat und die rückwirkend zum Jahresbeginn 2023 in Kraft tritt.

Bis Ende 2022 hatte das Land lediglich Haus- und Fachärzte bei Praxisgründungen oder -übernahmen auf dem Land finanziell unterstützt. Die Erweiterung der Förderung auch auf die beiden anderen Berufsgruppen soll laut Ministerium helfen, die Gesundheitsversorgung flächendeckend sicherzustellen.

Förderung bis 25.000 Einwohner:innen

Ärzt:innen und Apotheker:innen werden demnach bei Niederlassungen in Orten mit bis zu 25.000 Einwohnern vom Land finanziell unterstützt, bei Zahnärzten und Kieferorthopäden ist die Förderung wegen der laut Ministerium schwierigen Versorgungssituation auch in Städten mit bis zu 45.000 Einwohnern möglich. „Der Weg zur nächsten Arztpraxis oder zur nächsten Apotheke soll so kurz wie möglich sein“, erklärte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke).

In diesem Jahr stehen für das Förderprogramm insgesamt 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Für das nächsten Jahr sei ein Bedarf von 1,4 Millionen Euro angemeldet, so eine Ministeriumssprecherin.

Zuletzt hatte die Apothekerkammer (LAKT) darauf aufmerksam gemacht, dass die Apothekenzahl in Thüringen 2023 im 13. Jahr in Folge sinkt. Habe es 2010 noch 583 Apotheken gegeben, seien es jetzt noch 496. Bei Apotheken ist der Zuschuss auch davon abhängig, ob es in einem Umkreis von sechs Kilometern weitere Apotheken gibt.

Der Landtag hatte die Landesregierung vor zwei Jahren zur Erweiterung der Niederlassungsförderung aufgefordert. Die neue Richtlinie hatte sich über Monate verzögert, ein Grund war laut Ministerium die Neuordnung der Zuständigkeiten für die Antragsbearbeitung. Diese liegt jetzt beim Landesverwaltungsamt.

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