Kein rückwirkender Antrag möglich

Landapotheke: Regierung lehnt Förderung ab

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Berlin -

Dr. Maximilian Dörfer übernahm Anfang des Jahres die Elstertal-Apotheke im Saale-Holzlandkreis an der Elster. Es ist die einzige Apotheke im kleinen Ort Crossen, der Erhalt der wohnortnahen Arzneimittelversorgung für die etwa 1500 Einwohner:innen ist deswegen umso wichtiger. Da die Landesregierung in Thüringen jetzt auch die Niederlassung von Apotheker:innen in ländlichen Regionen rückwirkend zum 1. Januar finanziell fördert, hatte Dörfer auf Unterstützung gehofft – vergebens.

Mit der Übernahme der Elstertal-Apotheke sichert Dörfer den Erhalt der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum. Über die neue Förderungsmöglichkeit der Landesregierung freute sich Dörfer zunächst. In der neuen Richtlinie heißt es: Die Niederlassung von Zahnärzt:innen und Apotheker:innen in ländlichen Regionen kann finanziell unterstützt werden. Inhaber:innen können dafür einen Zuschuss von jeweils bis zu 40.000 Euro zu den Investitionskosten erhalten. Die vom Gesundheitsministerium erlassene Richtlinie soll rückwirkend zum Jahresbeginn 2023 gelten. „Obwohl ich zum 2. Januar die Apotheke übernommen habe, gilt diese nicht als förderfähig“, ärgert sich Dörfer.

Die Begründung erhielt er am Telefon: „Die Maßnahme sei bereits abgeschlossen und könne deswegen nicht mehr berücksichtigt werden, hieß es von einem Mitarbeiter der Landesregierung Thüringen“, so der Inhaber. „In meinen Augen ist das eine Mogelpackung. Ich hätte laut Aussage vor der Gründung beziehungsweise Übernahme schon einen Antrag auf Förderung stellen müssen, es waren dazu aber gar keine Antragsformulare vorhanden“, so Dörfer.

„In diesem Jahr stehen für das Förderprogramm insgesamt 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Für das nächsten Jahr ist ein Bedarf von 1,4 Millionen Euro angemeldet“, hieß es vom Ministerium bei Bekanntgabe der Richtlinie. „Je nach Ermessen können Inhaber mit 20.000 bis 40.000 Euro gefördert werden“, so der Inhaber. Zwar sei die Richtlinie rückwirkend gültig, aber ein Antrag könne laut telefonischer Aussage des Mitarbeiters nicht rückwirkend gestellt werden, so der Apotheker.

Dörfer hat sich zur weiteren Klärung an eine Bundestagsabgeordnete gewandt: „Schon im Rahmen des Protestes hieß es seitens der Abda, die Inhaber sollen sich vermehrt an die Lokalpolitiker wenden, um auf die Misslage der Apotheken aufmerksam zu machen. Ich habe daraufhin Elisabeth Kaiser von der SPD kontaktiert. Eine Antwort steht aber noch aus.“

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