Coronahilfen

DAK fordert Rückzahlung in Milliardenhöhe

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Berlin -

Die DAK-Gesundheit warnt vor steigenden Beiträgen in der Pflegeversicherung – sollte der Bund nicht handeln. Ein bereits im vergangenem Jahr vorgelegtes Rechtsgutachten im Auftrag der Kasse kam zu dem Schluss: Die während der Corona-Pandemie geleisteten Zahlungen aus Beitragsmitteln der sozialen Pflegeversicherung (SPV) waren rechtswidrig. Jetzt fordert die DAK die Rückzahlung der insgesamt 5,2 Milliarden Euro an die Pflegekassen – sonst drohte eine Beitragserhöhung. 

„Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in mehreren Interviews auf die akute Finanznot in der sozialen Pflegeversicherung hingewiesen und Gegenmaßnahmen angekündigt“, erklärt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. Unter anderem sei die Rückzahlung der Coronahilfen an die Pflegekassen in Aussicht gestellt worden. „Diesen Worten müssen jetzt Taten folgen“, appelliert Strom.

Der DAK-Chef fordert, dass die Bundesregierung die erforderlichen 5,2 Milliarden Euro im Haushaltsbeschluss für 2025 und 2026 berücksichtigt und entsprechende Mittel einplant. Anderenfalls sei spätestens zum Jahreswechsel 2026 eine weitere Beitragserhöhung um mindestens 0,3 Beitragssatzpunkte unvermeidlich. Schon jetzt, so warnt er, stünden weitere Pflegekassen kurz davor, Finanzhilfen beantragen zu müssen. „Um einen Kollaps zu verhindern, muss jetzt gehandelt werden“, so Storm.

Der Bund hatte die Pflegekassen im Jahr 2020 gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen der Pandemiebewältigung Zahlungen an anspruchsberechtigte Pflegeeinrichtungen zu leisten. Finanziert worden seien diese Leistungen überwiegend aus dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung – und damit im Wesentlichen aus Beiträgen der Versicherten. Diese Mittel unterliegen jedoch einer strengen Zweckbindung und dürften ausschließlich dafür verwendet werden, den Versicherungsschutz der Beitragszahlenden sicherzustellen.

Rechtsgutachten eindeutig

In ihrem Gutachten für die DAK sei auch die Juristin Professor Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg zu dem Schluss gekommen, dass der Zugriff auf die Beitragsgelder während der Pandemie nicht zulässig gewesen sei. „Das Ergebnis des Rechtsgutachtens ist eindeutig: In der Pandemie gab es einen unerlaubten Rückgriff auf Beitragsgelder, der nicht nur angesichts der akuten Finanzprobleme zwingend korrigiert werden muss“, betont Storm.

Auch der GKV-Spitzenverband teile diese Bewertung. Anlässlich des heutigen GKV-Tages zur nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung unterstütze er daher die Forderung nach einer sofortigen Rückzahlung der Milliardenbeiträge. Darüber hinaus plädiere der Verband für eine umfassende Finanz- und Strukturreform, um den Herausforderungen im Pflegesystem langfristig und nachhaltig begegnen zu können.

„Mithilfe der Rückzahlung würden wir auch Zeit gewinnen, damit die Bund-Länder-Kommission die große Pflegereform planen und umsetzen kann“, so Storm.

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