BVMed: Keine Vorkasse bei Gesundheit-Apps APOTHEKE ADHOC, 10.12.2019 14:17 Uhr
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Apps als Sachleistung: BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll will vermeiden, dass Patienten bei digitalen Angeboten in Vorkasse gehen müssen. Foto: BVMed
Berlin - Ab Januar können Ärzte erstmals Gesundheits-Apps auf Rezept verordnen. Diese müssen vorher vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat nun ein Positionspapier zur Aufnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen in den GKV-Leistungskatalog vorgelegt. Darin schlägt der BVMed sieben Maßnahmen zur Umsetzung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) vor. Unter anderem soll für Apps das Sachleistungsprinzip gelten. Damit müssten Versicherte keine Vorkasse leisten.
Mit dem DVG führt der Gesetzgeber ein „Fast-Track-Verfahren“ ein, damit digitale Gesundheitsanwendungen schneller ihren Weg in die Gesundheitsversorgung finden. Der BVMed unterstützt diesen „gesetzlichen Meilenstein“. Die digitalen Lösungen fallen als „digitale Medizinprodukte“ unter das Rechtsregime des Medizinprodukterechts.
„Wir sprechen uns unter anderem für eine transparente und verständliche Information von Patienten und Ärzten sowie für realistische Anforderungen an die Evaluationskonzepte der digitalen Lösungen aus“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wir beraten etablierte Unternehmen und Start-ups, die digitale Anwendungen mit medizinischer Zweckbestimmung entwickeln. Wir wollen erster Ansprechpartner für ‚Digitale Medizinprodukte‘ sein und haben dafür einen eigenen Bereich in der BVMed-Geschäftsstelle aufgebaut.“
Für die aktuell anstehende Ausarbeitung der Rechtsverordnung zum Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nennt der BVMed in seinem Positionspapier folgende sieben Punkte: Der Informationsbedarf von Patienten und Leistungserbringern muss im Verzeichnis berücksichtigt werden. Das Verzeichnis sollte frei zugänglich und die Beschreibungen der digitalen Produkte einfach und verständlich sein. Um auch die Akzeptanz der Leistungserbringer zu fördern, sollte eine Verknüpfung zwischen dem BfArM-Verzeichnis und den Arztinformationssystemen geschaffen werden.
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