Verschreibungsverordnung

Dosierungsangaben auf jedes Rezept?

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Berlin -

Auf Rezepten muss künftig womöglich auch die Dosierung angegeben werden: Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht muss sich in seiner nächsten Sitzung mit dieser Frage beschäftigen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe die Experten um ein Votum gebeten, erklärt ein Sprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Hintergrund ist letztlich die EU-Richtlinie zu Patientenrechte: Diese regelt seit kurzem verbindlich, dass Rezepte in allen Mitgliedstaaten eingelöst werden können. Im Vorgriff auf das geplante einheitliche EU-Rezept ist außerdem angedacht, dass zur eindeutigen Identifizierung von Arzneimitteln künftig auf Rezepten der internationale Freiname (INN) und die Dosierung des Arzneimittels verwendet wird.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben wird derzeit die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geändert. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Rezepte, die zu dem Zweck ausgestellt werden, in einem andere Land eingelöst zu werden, den internationalen Freinamen und die Dosierung enthalten müssen.

Vor diesem Hintergrund soll der Sachverständigenausschuss prüfen, ob Angaben zur Dosierung generell für alle Rezepte vorgeschrieben werden, egal wo sie eingelöst werden. Direkt profitieren könnten Versandapotheken wie DocMorris, die Europa Apotheek Venlo und Vitalsana: Nach niederländischem Recht müssen nämlich die Dosierungen auf den Rezepten angegeben sein; die Versender hatten vor einigen Jahren deshalb Probleme mit den Behörden.

Die nächste Sitzung des Ausschusses ist für Mitte Januar geplant. Neben der Dosierungsangabe beschäftigen sich die Experten dann außerdem mit der Rezeptpflicht für Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption.

Das BMG hatte dem Ausschuss aufgetragen, sein Votum aus dem Jahr 2003 zu aktualisieren. Zwar war schon damals die Mehrheit der Mitglieder für eine Freigabe ausgesprochen. Weil die politische Debatte jetzt nach zehn Jahren Stillstand neu an Fahrt gewonnen hat, sollen die Experten sich noch einmal zu Wort melden. Außerdem geht es derzeit um die Dosierung von 1,5 Milligramm; seinerzeit wurde über die halbe Wirkstärke abgestimmt.

Schließlich beschäftigt sich der Ausschuss im Januar mit Chinin und Malathion: Für beide Wirkstoffe liegen Anträge auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht vor. Ketotifen Augentropfen mit 0,25mg/ml Wirkstoff sollen hingegen zur Behandlung der allergischen Konjunktivitis rezeptfrei werden.

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