Die GKV beklagt ein milliardenschweres Defizit und fordert Maßnahmen, um die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Die AOK hat ein Sofortprogramm vorgelegt, der GKV-Spitzenverband forderte kürzlich ein Ausgabenmoratorium. Während ein Konzept zur nachhaltigen Finanzierung der GKV in der letzten Legislaturperiode schuldig blieb, gab es stattdessen einige Reformen, die die Kassen sogar finanziell noch weiter belasten könnten – zumindest kurzfristig. Ein Beispiel dafür ist die elektronische Patientenakte (ePA).
Wie teuer wird es eigentlich, die ePA anzulegen und zu befüllen? Genau das wollte Andrej Hunko (BSW) von der Bundesregierung wissen: „Mit welchen Gesamtkosten für die elektronische Patientenakte rechnet die Bundesregierung, und wie werden diese Kosten finanziert?“
Für das Bundesgesundheitsministerium antwortete Dr. Edgar Franke (SPD) und gab eine klare Antwort: „Für die Sozialversicherung entstehen Haushaltsausgaben für die Bereitstellung und den Betrieb der ePA-Aktensysteme sowie der Widerspruchsverfahren in Höhe von jährlich etwa 119 Millionen Euro. Für die Befüllung der ePA entstehen der Sozialversicherung in den Jahren 2025 und 2026 Kosten von etwa 440 Millionen Euro.“
Beim Einsparpotenzial wurde er dagegen weniger konkret. Er erklärte, dass den Ausgaben „nicht näher bezifferbare Einsparpotenziale“ gegenüberstünden, zum Beispiel durch eine verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit und eine bessere Verfügbarkeit von behandlungsrelevanten Daten sowie durch die Vermeidung unnötiger und belastender Doppeluntersuchungen. Zu der Frage der Finanzierung schwieg Franke.
Für die geschätzten Haushaltsausgaben und Erfüllungsaufwände verwies er auf den Gesetzentwurf. Demnach würden für die Entstehung der ePA bei den Krankenkassen voraussichtlich einmalige Kosten in Höhe von rund 789 Millionen Euro anfallen. Der Umbau der ePA zu einer Opt-out-Anwendung führe bei den Krankenkassen zu jährlichen Kosten in Höhe von rund 114 Millionen Euro, hieß es dort.