Höhere Zuzahlungen

Befreiungsgrenze: Kassen fehlen Daten

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Berlin -

Die Zuzahlung soll um 50 Prozent erhöht werden, doch die Kassen sollen den Versicherten automatisch mitteilen, wenn ihre Befreiungsgrenze erreicht ist – so hat es die Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat nur den ersten Teil umgesetzt, will den zweiten aber prüfen. Problem: Den Kassen fehlten die nötigen Daten, der bürokratische Aufwand sei enorm. 

Die Finanzkommission hatte festgestellt, dass die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung nicht allen Versicherten bekannt ist. Zudem müssten Betroffene aktiv einen Antrag auf Befreiung bei der Kasse stellen. Um die Hürde des Antragsverfahrens zu umgehen, sollten Krankenkassen aus Sicht der Expert:innen verpflichtet werden, Versicherte automatisch über das Erreichen der Beitragsbefreiungsgrenze zu informieren. Diese ist erreicht, wenn 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen beziehungsweise bei chronisch Kranken 1 Prozent als Eigenbeteiligung für Gesundheitsleistungen gezahlt wurden. Nur so sei die Erhöhung der Zuzahlung von 5 Euro auf 7,50 Euro beziehungsweise von 10 Euro auf 15 Euro sozialverträglich, so die Kommission.

Bürokratischer Aufwand

Kritik kam aus den Ländern. Der Bundesrat betrachtet die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) vorgesehenen höheren Zuzahlungen mit Sorge, fordert aber, die Empfehlungen der Finanzkommission in Bezug auf die Zuzahlung vollständig umzusetzen. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, wie das Verfahren der automatischen Mitteilung zum Erreichen der Befreiungsgrenze einfacher ausgestaltet werden kann.

In ihrer Gegenäußerung verspricht die Bundesregierung, eine Pflicht der Krankenkassen zur allgemeinen Information der Versicherten über die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen zu prüfen. Sie zeigt aber gleichzeitig die Herausforderungen auf, warum eine Benachrichtigung nicht möglich sei.

So erzeuge eine automatische Information einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bei den Kassen. Diese könnten zwar zur allgemeinen Information der Versicherten zur Belastungsgrenze angehalten werden, aber eine Benachrichtigung kurz vor Erreichen der Belastungsgrenze sei mangels der hierfür notwendigen Daten nicht möglich. Denn den Kassen lägen die Daten über die Zuzahlungen erst zeitverzögert vor. Zudem fehlten ihnen die vollständigen Daten über die Bruttoeinnahmen der Versicherten.

Risikostrukturausgleich

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Länder zur Anpassung des Risikostrukturausgleichs (RSA) ab und weist darauf hin, dass der Vorschlag nicht zu der mit dem BStabG verfolgten Stabilisierung der GKV-Finanzen beitragen könne. Die Länder hatten im Blick, dass den Kassen infolge der Zuzahlungsbefreiung Einnahmen fehlen. Daher sollte der Risikostrukturausgleich der Krankenkassen aus Gründen der Wettbewerbsneutralität so angepasst werden, dass nicht Kassen mit überdurchschnittlich vielen zuzahlungsbefreiten Versicherten die entsprechenden Einnahmeausfälle allein tragen müssen.

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