Nicht zuständig für Genussmittel

BAV: Cannabis-Verkauf in Apotheken nicht realistisch

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Berlin -

Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) geht im Moment nicht davon aus, dass seine Mitglieder Cannabis nach dessen möglicher Legalisierung als Genussmittel vertreiben. Hier bestehe ein Zielkonflikt, sagte Geschäftsführerin Susanne Damer am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Denn Apotheken seien für die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung zuständig und nicht für den Verkauf von Genussmitteln.

Über die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Legalisierung von Cannabis für Erwachsene sei in den Gremien des Vereins noch nicht diskutiert worden. Unter Apothekerinnen und Apothekern gebe es unterschiedliche Meinungen zu dem Thema.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch Eckpunkte Lauterbachs beschlossen: Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken möglich werden.

Ein Gesetz will Lauterbach allerdings nur auf den Weg bringen, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten. Die Bundesärztekammer lehnte die Pläne ab und warnte vor einer Bagatellisierung von gesundheitlichen Gefahren des Cannabis-Konsums. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker(AMK) warnte schon im Februar vor gesundheitlichen Risiken.

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