VCA schlägt 3-Teilung vor

OTC-Cannabis statt Kiffer-Apotheken

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Berlin -

Apotheken sollen nach den Plänen der Ampel-Koalition nach der geplanten Legalisierung auch Genuss-Cannabis abgeben können. Doch der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) ist mit dem bisherigen Entwurf nicht zufrieden. Die Apotheken würden als „Lückenbüßer für die Flächendeckung“ ausgenutzt, kritisiert Geschäftsführerin Dr. Christiane Neubaur in einer Stellungnahme. Der VCA fordert eine Dreiteilung inklusive OTC-Cannabis.

Cannabis zu Genusszwecken soll nach der Freigabe in speziellen Fachgeschäften verkauft werden, ergänzend auch in Apotheken. Die ursprünglich vorgesehene begrenzte Zulassung des Versandhandels hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wieder gestrichen.

Doch beim VCA ist man überzeugt, dass auch die Abgabe in Apotheken nicht sinnvoll ist. „Grundsätzlich ist genau definiert, was eine Apotheke abgeben darf. Dazu gehören keine Genussmittel. Dies ist nachzulesen in der ApoBetrO und im AMG. Wollen wir uns in das Spannungsfeld zwischen Heilberufler und Dealer begeben?“

Stattdessen schlägt der Verband der Cannabis-Apotheken eine Dreiteilung vor:

  1. Cannabis bleibt als verschreibungspflichtiges Arzneimittel erhalten
  2. Cannabis wird als OTC-Präparat apothekenexklusiv eingeführt
  3. Cannabis als Genussmittel wird ausschließlich in Lizenzshops abgegeben

Medizinalcannabis könnten die Apotheken als OTC-Präparat weiterhin importieren – und zwar in definierter GMP-Qualität. Auch ein Versand dieser Produkte wäre dann möglich und eine flächendeckende Versorgung gewährleistet. Das könnte vor allem für ältere Konsument:innen relevant sein, die mit ihrem ersten Konsum vielleicht ihre Knie-Arthrose oder ihren schlechten Schlaf behandeln wollen. Denn Zahlen aus Kanada zeigten, dass nach der Legalisierung der Konsum vor allem bei den Senioren stieg.

Bedürfnisse älterer Konsumenten

„Diese älteren Kunden sind sicherlich besser in der Apotheke aufgehoben, mit einem umfassenden Interaktions-Check und entsprechender Beratung“, so Neubaur. Wechselwirkungen mit Blutdrucksenkern oder eine vorliegende Diabetes-Erkrankung könnte, könne von Shop-Betreibern nicht so besprochen werden wie von Pharmazeuten. „Hinzu kommt, dass die Versorgung mit Cannabis als OTC in der Apotheke nur einen Teil der Einnahmen ausmacht“, bringt Neubaur noch ein Argument für die Dreiteilung. Hauptaufgabe der Apotheke sei die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, der Lizenzshop lebe von der Abgabe von Cannabis als Genussmittel.

„Warum also nicht ein friedliches Miteinander von Apotheken und Lizenzshops?“, schlägt die VCA-Geschäftsführerin vor. Es gehe um eine Lösung, die schnell umsetzbar ist und die Prävention, Aufklärung und Jugendschutz im Auge behält. „Der Kunde kann frei entscheiden, ob er in die Apotheke geht und sich dort beraten lässt oder ob er sich im Lizenzshop versorgt.“

Friedliches Miteinander mit Shops

Für die Apotheken sei die Rechtssicherheit entscheidend – und die sei über die Einführung von OTC-Cannabis zu erreichen. „Im Übrigen sollte hier auch CBD mit eingeschlossen werden. Gerade CBD hat ein sehr hohes Interaktionspotential und gehört in die fachmännische Beratung“, so Neubaur.

Die Apotheken seien vor allem für die Versorgung chronisch schwer kranker Patienten mit Medizinalcannabis zuständig. Es dürfe nach der Legalisierung keinesfalls zu Lieferengpässen in diesem Bereich kommen oder zu einer Erschwerung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, fordert der VCA. Seit 2017 versorgen Apotheken Patient:innen mit Medizinalcannabis, etwa 2000 Apotheken stellen regelmäßig Cannabisrezepturen her.

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