Lecanemab und Donanemab

Alzheimer: Kein Zusatznutzen für neue Antikörper

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Berlin -

Seit Herbst 2025 sind mit Lecanemab und Donanemab die ersten Wirkstoffe verfügbar, die gezielt den Abbau von Amyloid-Plaques – schädlichen Eiweißablagerungen im Gehirn – fördern sollen. Eine aktuelle Cochrane-Analyse bezweifelt jedoch einen klinisch bedeutsamen Nutzen der Antikörper, woraufhin der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun auch für den zweiten Wirkstoff Donanemab offiziell keinen Zusatznutzen feststellte.

Lecanemab (Leqembi, Eisei) und Donanemab (Kisunla, Lilly) gehören zu einer Gruppe von Wirkstoffen, die sich direkt gegen die Eiweißablagerungen im Gehirn wenden, die mit dem Absterben der Nervenzellen bei Alzheimer in Verbindung gebracht werden.

Lecanemab ist seit dem vergangenen September in Deutschland auf dem Markt, Donanemab seit November. In der EU ist vorab ein Gentest per Blutprobe verpflichtend: Nur Patient:innen mit maximal einer Kopie des ApoE4-Gens erhalten die Zulassung, da bei zwei Kopien das Risiko für schwere Hirnschwellungen und -blutungen zu hoch ist.

Fehlende Wirkung

Trotz der Markteinführung zeigt die aktuelle Cochrane-Review „Amyloid-beta-targeting monoclonal antibodies for people with mild cognitive impairment or mild dementia due to Alzheimer’s disease“ eine fehlende klinische Wirkung auf. „Leider deuten die Erkenntnisse darauf hin, dass diese Medikamente für die Patienten keinen nennenswerten Unterschied bewirken“, erklärt Dr. Francesco Nonino, Hauptautor der Studie vom IRCCS Institut für Neurologische Wissenschaften in Bologna.

„Es gibt mittlerweile überzeugende Belege, die zu dem Schluss kommen, dass es keine klinisch bedeutsame Wirkung gibt.“ Zwar hätten frühere Studien statistisch signifikante Ergebnisse gezeigt. Aber dies sei von der klinischen Relevanz zu unterscheiden.

Das Forschungsteam wertete für seine Analyse 17 Herstellerstudien mit Daten von über 20.000 Betroffenen aus. Im Fokus standen Patient:innen mit leichter kognitiver Beeinträchtigung oder beginnender Demenz. Die Wirkstoffe sollten hier den kognitiven Abbau frühzeitig bremsen.

Nach einer 18-monatigen Behandlung zeigten sie jedoch kaum positive Effekte auf die Demenzsymptome. Allerdings fanden die Forschenden heraus, dass unter der Behandlung etwas häufiger Hirnschwellungen sowie Hirnblutungen auftraten. Aufgrund dieser Ergebnisse rät das Forschungsteam trotz des kurzen Untersuchungszeitraums dazu, alternative Wirkmechanismen zu erforschen.

Ergebnisse keine Überraschung

In der Fachwelt ist der Hinweis nicht der erste dieser Art. Professor Dr. Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, zeigt sich über die Ergebnisse der Cochrane-Analyse wenig überrascht. Es seien sämtliche Studien zu den sogenannten Beta-Amyloid-Antikörpern zusammen ausgewertet worden. Das gelte auch für Substanzen, deren Entwicklung wegen eines ungünstigen Nutzen-Risiko-Profils bereits aufgegeben worden sei, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Die Befunde der Cochrane-Expert:innen weisen in die gleiche Richtung, zu der auch der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) kürzlich für Lecanemab kam. Hierbei wurde die Behandlung allerdings nicht mit einem Placebo verglichen, sondern mit anderen, gängigen Behandlungsmethoden, die Symptome bekämpfen.

Das Ergebnis dieser Prüfung war laut Forshender eindeutig: Für Lecanemab lasse sich im Vergleich zu herkömmlichen Therapien kein Zusatznutzen belegen. Weder bei der Symptomatik noch bei der Lebensqualität schnitt das Medikament besser ab als bisherige Behandlungsmethoden.

Kein Zusatznutzen durch Donanemab

Diese Einschätzung betrifft inzwischen auch den zweiten neuen Wirkstoff. „Einen Zusatznutzen konnten wir auf Basis der vorliegenden Daten auch bei Donanemab, dem zweiten neuen Wirkstoff gegen die frühe Alzheimer-Krankheit, nicht feststellen – leider, das sage ich ganz ausdrücklich“, erklärt der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken laut einer Mitteilung.

Auch hier seien die Erwartungen von Betroffenen, ihren Familien und der Ärzteschaft „selbstverständlich groß“ gewesen. Die Entscheidung des G-BA stützt sich maßgeblich auf die Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Laut G-BA gebe es für Menschen mit leichter kognitiver Beeinträchtigung (MCI) keine geeigneten Daten, um einen Zusatznutzen festzustellen.

Auch für Menschen im leichten Alzheimer-Stadium konnten auf Grundlage der Studiendaten keine statistisch signifikanten Unterschiede zur Vergleichsgruppe festgestellt werden, die mit Acetylcholinesterasehemmern behandelt wurde.

Donanemab weiter unter Beobachtung

Dennoch lässt die Behörde Raum für zukünftige Entwicklungen. Der G-BA betont in seinem Beschluss, dass sich durchaus in Zukunft, wenn mehr Daten vorliegen, noch eine andere Bewertung ergeben könne. „Vielleicht zeigt sich im Rückblick doch noch, dass wir hier über Türöffner sprechen, die den langersehnten Durchbruch bei der Behandlung dieser schlimmen Krankheit, die die Persönlichkeit schleichend auslöscht, bringen“, erklärt Hecken. „Aber das werden wir erst in einiger Zeit auf Basis weiterer Daten sagen können.“

In der unmittelbaren Praxis bleibe die Anwendung jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft, wie die Alzheimer Forschung Initiative (AFI) einordnet. Neben dem Nachweis von Amyloid-Ablagerungen müssen bestimmte Risikofaktoren ausgeschlossen werden. Die Therapie erfordere zudem regelmäßige Infusionen und engmaschige Kontrollen, etwa durch MRT-Untersuchungen.

Entsprechend komme sie nur für eine klar abgegrenzte und vergleichsweise kleine Gruppe infrage. Der Beschluss des G-BA bildet laut AFI nun die Basis für die anstehenden Preisverhandlungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und dem Hersteller. Auf Grundlage der Bewertung des G-BA handele GKV-Spitzenverband üblicherweise den Preis für Medikamente mit den Pharmaherstellern aus. Einigen sie sich nicht, kann der Hersteller das Mittel vom Markt zurückziehen.

Schwierige Abwägung zwischen Nutzen und Risiko

Professor Dr. Stefan Teipel, Demenzforscher und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der AFI, sagt: „Es wäre überraschend gewesen, wenn für Donanemab ein anderer Beschluss getroffen worden wäre. Die zugrunde liegenden Studiendaten sind sehr ähnlich zu denen von Lecanemab. Unterschiede in der Bewertung würden eher auf regulatorische Rahmenbedingungen zurückgehen als auf klare Unterschiede in der Wirksamkeit.“

Die Alzheimer Forschung Initiative ergänzt: „Die Entscheidung des G-BA zeigt, wie schwierig es derzeit ist, den Nutzen neuer Alzheimer-Therapien eindeutig zu bewerten“, sagt Dr. Anne Pfitzer-Bilsing, Leiterin der Abteilung Wissenschaft der AFI. „Donanemab setzt sehr früh im Krankheitsverlauf an – genau dort, wo Veränderungen oft nur klein und schwer messbar sind. Dass kein Zusatznutzen festgestellt wurde, bedeutet nicht, dass die Therapie wirkungslos ist.“

Antikörpertherapien wie Donanemab gelten laut AFI als wichtiger Schritt in der Alzheimer-Forschung. Gleichzeitig zeige die aktuelle Bewertung, dass weiterhin offene Fragen zur Wirksamkeit, Sicherheit und praktischen Anwendung bestehen.

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