Risperidon/Paliperidon

Festbetrag für parenterale Antipsychotika

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Berlin -

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Neubildung einer Festbetragsgruppe für bestimmte Antipsychotika zur parenteralen Anwendung beschlossen, nämlich Depot-Injektionssuspensionen. Davon sind Arzneimittel mit den Wirkstoffen Risperidon und Paliperidon betroffen. Die Patientenvertreter innerhalb des Gremiums sowie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) schlagen Alarm und warnen vor Versorgungsrisiken.

Die neue Festbetragsgruppe der Stufe 2 umfasst mit den Wirkstoffen Paliperidon und Risperidon parenteral angewendete Arzneimittel, die zur Behandlung psychotischer Störungen – Schizophrenie – zum Einsatz kommen. Laut G-BA sind die Wirkstoffe pharmakologisch-therapeutisch vergleichbar. Therapiemöglichkeiten würden nicht eingeschränkt und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen stünden zur Verfügung.

„Die Festlegung von Festbeträgen kann zu verstärktem Preisdruck führen – mit potenziellen Folgen für die Verfügbarkeit der Medikamente und Höhe der Zuzahlungen für Patient:innen“, warnt die Patientenvertretung im G-BA. Dabei seien aus medizinischer Sicht stabile medikamentöse Einstellungen bei psychotischen Erkrankungen essenziell. „Unnötige Therapieumstellungen oder der Wechsel von Präparaten und Darreichungsformen – etwa von einer 3-Monats-Depot Spritze auf Tabletten – aus Kostengründen können schwerwiegende Folgen haben“, warnt Patientenvertreter Horst Harich. Bei diesen vulnerablen Patientinnen und Patienten müsse jede Maßnahme vermieden werden, die die Kontinuität der Behandlung gefährdet. „Wirtschaftliche Erwägungen dürfen nicht zulasten der Patientensicherheit gehen.“

Die insgesamt rund 300 Patientenvertreter haben in den Gremien des G-BA zwar qualifizierte Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.

Stapel an Sparinstrumenten

„Gerade bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln wie Depot-Antipsychotika wirken bereits zahlreiche Preisinstrumente gleichzeitig“, mahnt auch BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. Rabattverträge, Generikawettbewerb, Parallelimporte und Herstellerrabatte summierten sich auf und ließen den Herstellern kaum wirtschaftliche Spielräume. Die Folgen seien spürbar – Anbieter zögen sich aus dem Markt zurück und Lieferengpässe nähmen zu. So geschehen in jüngster Vergangenheit, als für beide Wirkstoffe Lieferengpässe gemeldet wurden. Die neue Festbetragsgruppe könne die Versorgungsengpässe für die Patientengruppe weiter verschärfen.

„Wenn Wettbewerb fast ausschließlich über Preisregulierung organisiert wird, schwächt das langfristig die Marktstabilität. Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln entsteht jedoch nicht durch maximalen Preisdruck auf die Produkte, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen, die Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion ermöglichen“, so Joachimsen weiter. „Wer Versorgungssicherheit ernsthaft stärken will, muss regulatorische Instrumente folgerichtig ausgestalten und Überregulierung vermeiden – insbesondere in Märkten mit begrenzter Anbieterzahl und hoher Versorgungsrelevanz, wie etwa bei Depot-Antipsychotika.“

Ein Festbetrag der Stufe 2 bedeutet, dass verschiedene Arzneimittel, die ähnlich wirken, chemisch verwandt sind oder therapeutisch in derselben Weise eingesetzt werden, in eine gemeinsame Preisgruppe eingeordnet werden. Die Kassen übernehmen bis zum Festbetrag die Kosten – eine etwaige Differenz im Falle eines höheren Arzneimittelpreises müssen Versicherte aus eigener Tasche zahlen.

Für orale Darreichungsformen wie Filmtabletten, Lösung zum Einnehmen, Retardtabletten, Schmelzfilme und Schmelztabletten gilt bereits ein Festbetrag.

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